Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

In der Schweiz ist der Bund zuständig für die übergeordnete Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Umsetzung der Vorgaben und die entsprechenden Regelungen wie beispielsweise Spitallisten, Zulassung von Ärzt:innen, Taxpunktwerte, Baserate der SwissDRG etc, obliegen den Kantonen, während für die Umsetzung von Pflegeleistungen und Alterspflege die Gemeinden zuständig sind. Grundsätzlich unterscheidet man ambulant und stationär…

In der Schweiz ist der Bund zuständig für die übergeordnete Gesetzgebung im Bereich der Gesundheitspolitik. Die Umsetzung der Vorgaben und die entsprechenden Regelungen wie beispielsweise Spitallisten, Zulassung von Ärzt:innen, Taxpunktwerte, Baserate der SwissDRG etc, obliegen den Kantonen, während für die Umsetzung von Pflegeleistungen und Alterspflege die Gemeinden zuständig sind.

Grundsätzlich unterscheidet man ambulant und stationär erbrachte Leistungen. Ob eine Behandlung ambulant oder stationär vorgenommen wird, ist nicht zuletzt auch wegen der sehr unterschiedlichen Finanzierung von Bedeutung. Leistungserbringer:innen im ambulanten Bereich sind private Praxen, Ambulatorien und Spitäler. Ihre Leistungen werden mit dem TARMED abgerechnet. Stationäre Leistungen werden ausschliesslich in Spitälern erbracht und über Fallpauschalen SwissDRG vergütet

Die gesetzliche Regelung erfolgt schweizweit durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Die Finanzierung des Gesundheitswesens variiert sehr stark, je nach gesetzlicher Grundlage:

  • Arbeitnehmende, Arbeitslose und Militärangehörige sind obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Kosten der Unfallversicherung sind breit akzeptiert und führen praktisch nie zu politischen Diskussionen. 
  • Die Krankheitskosten werden im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) über die Krankenkassen und zudem in beträchtlichem Ausmass über Selbstzahlungen der Patient:innen finanziert.

Anlass zu politischen Auseinandersetzungen bietet eigentlich nur das KVG. Als einziges Land weit und breit zahlen wir «Kopfprämien», das heisst, die obligatorischen Krankenkassenprämien sind für Reiche und Arme gleich hoch. Zudem werden uns unsinnige und unsoziale Selbstbeteiligungen aufgebürdet. Um den finanziellen Ruin der Ärmeren zu verhindern, wurden steuerfinanzierte individuelle Prämienverbilligungen (IPV) eingeführt – davon profitieren rund 30% der Bevölkerung. Dazu kommt, dass der Leistungskatalog der OKP grobe Lücken aufweist und eine gesamtschweizerische einheitliche Regelung des Krankentaggeldes schlicht und einfach fehlt – mit oft gravierenden Folgen für die Gesundheit!

Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist je nach Zuständigkeit sehr unterschiedlich: 

  • Für die OKP sind einzig die Krankenkassen zuständig. Diese buhlen sinnloserweise um junge, gesunde Versicherte und mischen sich zudem ohne demokratische Legitimation durch ihre Versicherten massiv in die Gesundheitspolitik ein. 
  • Für das UVG sind je hälftig private Versicherungsgesellschaften und die SUVA zuständig, beide arbeiten zu vollster Zufriedenheit. 
  • Die dem VVG unterstellten Zusatzversicherungen wie Halbprivat-/Privatversicherung für stationäre Spitalbehandlungen, aber auch Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen wie Alternativmedizin, Brillen, Zahnarztleistungen, werden meist von den Krankenkassen selbst angeboten – aber nur gesunden Leuten. VVG-Versicherungen sind keine (obligatorischen) Sozialversicherungen.