Das über hundert Jahr alte VVG regelt alle Privatversicherungen, von den Lebens- über alle Haftpflicht-, Sach- und medizinischen Zusatzversicherungen für
- Stationäre Leistungen (Halbprivat- und Privatversicherung)
- Pflegeleistungen sowie gewisse Medikamente
- Komplementärmedizin
- Zahnmedizin, etc.
Grundlage sind Versicherungsverträge, welchen beide Vertragsparteien zustimmen müssen, d.h. die Versicherung muss sich für beide Parteien finanziell lohnen, was für Ältere und/oder bereits kranke Menschen aus Sicht der Versicherer nicht zutrifft. Zusatzversicherungen gehören nicht zu den Sozialversicherungen, wie die OKP und UVG und widerspiegeln eine Zweiklassen-Medizin von Reichen und Armen.