Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen. Es besteht eine freie Wahl der Krankenkasse und die Kasse ist verpflichtet, sämtliche Interessent*innen aufzunehmen, welche in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnhaft sind. Ein Wechsel der Krankenkasse ist nur per 1. Januar des…

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen. Es besteht eine freie Wahl der Krankenkasse und die Kasse ist verpflichtet, sämtliche Interessent*innen aufzunehmen, welche in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnhaft sind. Ein Wechsel der Krankenkasse ist nur per 1. Januar des Folgejahres möglich.

Die OKP schützt die Versicherten bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Der Leistungsumfang ist für sämtliche Versicherten identisch und wird in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Die OKP wird finanziert über die Krankenkassenprämien, welche sämtliche Versicherten als einkommensunabhängige Kopfprämie zu entrichten haben sowie durch Selbstbeteiligungen seitens der Versicherten Mehr Details unter Krankenkassen).