Krankenpflege-Leistungsverordnung

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind.  Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen der OKP wird in mehreren Anhängen zur KLV geregelt: Anhang 1a für spezielle ärztliche Leistungen Anhang 2 medizinische Mittel und Gegenstände (MiGeL) Anhang 3 für Laboranalysen (Analysenliste AL) Anhang 4 für…

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind. 

Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen der OKP wird in mehreren Anhängen zur KLV geregelt:

  • Anhang 1a für spezielle ärztliche Leistungen
  • Anhang 2 medizinische Mittel und Gegenstände (MiGeL)
  • Anhang 3 für Laboranalysen (Analysenliste AL)
  • Anhang 4 für durch Apotheker*innen hergestellte Medikamente (Arzneimittelliste mit Tarif ALT)

Die Vergütungspflicht der OKP für pharmazeutische Spezialitäten (industriell gefertigte Medikamente) wird in der Spezialitätenliste (SL) geregelt. Diese wird vom BAG jährlich überarbeitet und neu herausgegeben.