Kampf um Teilhabe und Bleiberecht

Voraussichtlich im kommenden Februar stimmen wir über die Demokratieinitiative der Aktion Vierviertel ab, die einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung in die Verfassung schreiben will. Beim Kampf um die Einbürgerung geht es um die Fragen: Wer gehört dazu? Wer darf hier bleiben? Und vor allem: Wer darf mitbestimmen? Zum Kampf um das Stimmrecht hat der italienische Philosoph…

  • Die Demokratie-Initiative der Aktion Vierviertel will einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung in der Verfassung verankern. Dadurch sollen Einbürgerungshürden abgebaut und mehr Menschen politische Mitbestimmung ermöglicht werden.
  • Historische Fortschritte wie das Frauenstimmrecht wurden durch gesellschaftliche Bewegungen und politischen Druck erkämpft. Die Demokratie-Initiative knüpft daran an und setzt sich für gleiche Rechte und eine stärkere demokratische Teilhabe ein.

Voraussichtlich im kommenden Februar stimmen wir über die Demokratieinitiative der Aktion Vierviertel ab, die einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung in die Verfassung schreiben will. Beim Kampf um die Einbürgerung geht es um die Fragen: Wer gehört dazu? Wer darf hier bleiben? Und vor allem: Wer darf mitbestimmen?

Zum Kampf um das Stimmrecht hat der italienische Philosoph Domenico Losurdo ein spannendes, leider vergriffenes Buch – «Demokratie oder Bonapartismus» – geschrieben. Er beschreibt ihn als einen «Prozess, in dem die subalternen Klassen die Anerkennung ihrer vollen Menschenwürde
fordern». Er «beruht auf dem Grundsatz, dass jedes Individuum als Inhaber unveräusserlicher Rechte zu betrachten ist, unabhängig von Rasse, Zensus und Geschlecht.»

Das liberale Demokratie-Märli
Das gängige Narrativ sieht den stetigen Ausbau der Demokratie im Einklang mit der Entfaltung freier kapitalistischer Märkte. Losurdo widerlegt anschaulich diese These der Liberalen und Neoliberalen von «einer spontanen Reifung des liberalen Denkens, das sich fortschreitend einer immer weiteren Ausdehnung des Wahlrechts öffnet». Es waren vielmehr Klassenkämpfe und Massenmobilisierungen, die zur Ausweitung der politischen Mitsprache führten. Und die massgeblichen liberalen Vordenker – von John Stuart Mill bis zu Ludwig von Mises und Friedrich Hayek – standen auf der Gegenseite. Wohl am krassesten die Chicago Boys aus dem Umkreis von Milton Friedmann beim Support der
Pinochet-Diktatur in Chile. Die Kämpfe um mehr Mitbestimmungsrechte verliefen immer wieder in Wellen: Auf Phasen von Emanzipation folgten Phasen der De-Emanzipation. Ein anschauliches Beispiel für De-Emanzipation liefern zurzeit die USA, wo Trump versucht, den bahnbrechenden Voting Rights Act von 1965, der das Wahlrecht der schwarzen Bevölkerung absichert, in Teilen rückgängig zu machen.

1869 – 1918: Referendum, Initiative, Proporzwahl
Einen grossen, schweizweit ausstrahlenden Durchbruch brachte die Massenmobilisierung der Demokraten im Kanton Zürich gegen das «System Escher» mit dem Erlass einer revolutionären Verfassung, die 1869 als Premiere das obligatorische Gesetzesreferendum und die Einzel- und Volksinitiative einführte. Die revolutionäre Stimmung am Ende des 1. Weltkriegs gab 1918 Schub für die Proporzwahl des Nationalrats in der
Schweiz und die Einführung des Frauenstimmrechts in Deutschland. Der Sieg über den Faschismus brachte nach dem 2. Weltkrieg den Durchbruch für das Frauenstimmrecht in Frankreich und Italien.

1971: Umschwung beim Frauenstimmrecht
Beim Frauenstimmrecht fand zwischen dem Zweidrittels-Nein der Schweizer Männer von 1959 und dem Zweidrittels-Ja von 1971 ein
bemerkenswerter Umschwung statt. Massgeblich dazu beigetragen hat die starke Mobilisierung der 68er- und der neuen Frauenbewegung. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielte aber auch – wie der Bundesrat in seiner Botschaft explizit festhält – der geplante und 1974 dann vollzogene Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der sonst nur mit einem Frauenstimmrechts-Vorbehalt möglich gewesen
wäre.

Bundesgericht greift ein
Auch sonst brauchte es immer wieder Druck von aussen. 1990 musste das Bundesgericht intervenieren, um den Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden Zugang zur Landsgemeinde und den Gemeindeversammlungen zu verschaffen. Und es war auch das Bundesgericht, das 2003 die Einbürgerungslotterie an der Urne in Emmen stoppte.

Markanter Röstigraben
Wie schon beim Frauenstimmrecht zeigt sich auch bei den Vorlagen von 1994 und 2004 zur erleichterten Einbürgerung von Angehörigen der 2. und 3. Generation ein markanter Röstigraben: Einer Minderheit befürwortender Kantone in der Romandie und Baselstadt steht eine kompakte Nein-Mehrheit in der Deutschschweiz gegenüber.
Hier treffen unterschiedliche Staatsverständnisse aufeinander: in der Deutschschweiz das stärker vom Korporationen- und Genossenschaftsmodell geprägte Denken, das gegenüber dem Einbezug Aussenstehender tendenziell distanziert bis ablehnend reagiert, in der Romandie das sich stark an Frankreich orientierende laizistischneutrale Staatsmodell, das eher zur Gleichbehandlung tendiert. Eine Rolle dürfte auch das in Frankreich partiell geltende ius soli (Geburtsortprinzip) spielen.

Njet zum Ausländerstimmrecht
Besonders krass zeigt sich die Divergenz beim Ausländer:innenStimmrecht. Während dieses in der Romandie auf kommunaler, zum Teil auch auf kantonaler Ebene Courant normal ist, sind im Kanton Zürich zwei entsprechende Volksinitiativen 1993 und 2013 mit einem Dreiviertel-Nein krachend gescheitert. Die Gegenseite verwies die Initiant:innen dabei regelmässig auf die Einbürgerung als strada maestra zur Mitbestimmung. Um gleich anschliessend neue Hürden gegen die Einbürgerung aufzubauen.

Ein politischer Lichtblick
2005 überlegten wir in einer Arbeitsgruppe der AL, wie wir dem unaufhaltsamen Aufstieg und dem Agenda-Setting der SVP offensiv entgegentreten könnten, statt endlos Anti-Blocher-Kampagnen zu führen.
Daraus resultierten zwei erfolgreiche Initiativprojekte: «Mehr Fairness bei der Einbürgerung» in der Stadt Zürich, um der SVP das Schweizermacher-Theater im Gemeinderat zu entziehen, und die kantonale Initiative
zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ausländischer Millionär:innen. Auch die Demokratie-Initiative der Aktion Vierviertel ist ein Versuch, aus der Defensiv-Agenda auszubrechen und in die Offensive zu gehen.
In den aktuell eher finsteren Zeiten ist sie ein politischer Lichtblick.


Chronologie
  • 18. April 1869: Zürich: Neue Kantonsverfassung mit obligatorischem Gesetzesreferendum und Volks- und Einzelinitiative.
  • 19. April 1874: Revision Bundesverfassung: Einführung des fakultativen Referendums (63.2 % Ja).
  • 5. Juli 1891: Revision Bundesverfassung: Einführung der Volksinitiative (60.3 % Ja).
  • 13. Oktober 1918: Bund: Initiative für Proporzwahl Nationalrat mit 66.8 % Ja angenommen.
  • 11. November 1918: Aufruf zum Landesstreik fordert Frauenstimmrecht.
  • 30. November 1947: Kanton Zürich: 64.6 % Nein zum Frauenstimmrecht (Initiative Nägeli).
  • 5. Dezember 1955: Kanton Zürich: 71.6 % Nein zum Frauenstimmrecht (PdA-Initiative).
  • 1. Februar 1959: Bund: Männer sagen mit 66.9 % Nein zum Frauenstimmrecht.
  • 14. September 1969: Stadt Zürich: Ja zum Frauenstimmrecht (65.3 %).
  • 15. November 1970: Kanton Zürich: Ja zum Frauenstimmrecht (61.5 %).
  • 7. Februar 1971: Bund: Männer sagen mit 65.7 % Ja zum Frauenstimmrecht.
  • 4. Dezember 1983: Bund: 44.83 % Nein zur erleichterten Einbürgerung von Angehörigen der 2. und 3. Generation sowie Flüchtlingen und Staatenlosen. Kanton Zürich sagt Ja mit 50.20 %.
  • 27. November 1990: Bundesgericht erzwingt Stimm- und Wahlrecht der Frauen im Kanton Appenzell Innerrhoden (BGE 116 Ia 359).
  • 26. September 1993: Kanton: 74.53 % sagen Nein zur Initiative «für ein fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene».
  • 12. Juni 1994: Bund: 52.84 % sagen Ja zur erleichterten Einbürgerung von Jugendlichen der 2. und 3. Generation, Vorlage scheitert aber am Ständemehr (10 zu 13).
  • 9. Juli 2003: Fall Emmen: Bundesgericht lehnt Einbürgerungen an der Urne ab (BGE 129 I 217).
  • 3. Oktober 2003: Bund: Revision des Bürgerrechtsgesetzes, Kantone dürfen für Einbürgerungen nur noch «höchstens kostendeckende Gebühren» erheben.
  • 26. September 2004: Bund: 56.76 % Nein zur erleichterten Einbürgerung für Jugendliche der zweiten Generation.
  • 26. September 2004: Bund: 51.63 % sagen Nein zur automatischen Einbürgerung von Kindern der dritten Ausländergeneration bei Geburt.
  • 29. Juni 2005: Zürcher Regierungsrat hebt die einkommensabhängigen Einbürgerungsgebühren, die bis zu 50’000 Franken ausmachen, auf. Pro Person kostet die Einbürgerung 500 Franken.
  • 12. Februar 2007: Kantonsrat lehnt mit 94 zu 56 Stimmen Einzelinitiative Sarisavas für kommunales Ausländerstimmrecht ab.
  • 25. November 2007: Stadt Zürich: 70.1 % sagen Ja zu der vom Gemeinderat unterstützten AL-Initiative «Mehr Fairness bei der Einbürgerung». Damit wird die Einbürgerungskompetenz vom Gemeinderat auf den Stadtrat übertragen.
  • 8. Juni 2008: Bund: 63.8 % sagen Nein zur Einbürgerungs-Initiative der SVP, die Recht auf Einbürgerungsabstimmungen an der Urne wiedereinführen will.
  • 22. September 2013: Kanton: 75.02 % Nein zur Initiative «Für mehr Demokratie» des Vereins «second@s» für kommunales Ausländerstimmrecht auf Antrag.
  • 20. Juni 2014: Bund: Neues verschärftes Bürgerrechtsgesetz: Einbürgerung nur noch mit Niederlassungsbewilligung C, Wohnsitzfrist wird von 12 auf 10 Jahre verkürzt.
  • 17. Juni 2016: Bundesrat erlässt neue Bürgerrechtsverordnung: Kein Anspruch auf Einbürgerung bei Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren.
  • 12. Februar 2017: Bund: 60.41 % sagen Ja zur erleichterten Einbürgerung auf Antrag von Angehörigen der 3. Generation.
  • 22. Mai 2023: Kantonsrat lehnt Behörden-Initiative der Stadt Zürich für fakultatives Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene mit 84 zu 82 Stimmen ab.

Dieser Beitrag erschien im AL-Info 3/26.

Siehe dazu auch das Interview mit AL-Mitglied und Vorstandsmitglied des Vereins «Zürich für die Demokratie-Initiative»

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