Die angepasste Regelung mit fixer Grundentschädigung ermöglicht eine verlässlichere Jahresplanung. Sie schafft eine stärkende Verbindung zwischen Milizparlament und einer Entschädigung, mit der sich alle Zürcher:innen das Gemeinderats-Mandat leisten und die Weiterentwicklung der Stadt Zürich mitgestalten können. Ebenso wichtig sind die flankierenden Massnahmen für Menschen mit Assistenzbedarf, bei Mutterschaft, für Erziehungsberechtigte mit Betreuungspflichten sowie die Regelung zur beruflichen Vorsorge. Die Massnahmen beseitigen Hürden für die politische Partizipation und verbessern die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Engagement.
Für die AL ist klar: Auch wenn die neue Vorlage nicht alle unsere ursprünglichen Forderungen erfüllt, ist sie ein wichtiger Schritt hin zu einem zugänglicheren, vielfältigeren und damit repräsentativeren Stadtparlament.
Medienmitteilung der AL vom 27. September 2026.