- Nach dem Nein zur ersten Revision der Entschädigungsverordnung des Zürcher Gemeinderats im Februar 2025 (53,2 %) kommt nun eine deutlich moderatere und breit abgestütze Vorlage zur Abstimmung.
- Die durchschnittliche jährliche Entschädigung steigt von rund 16’000 auf 20’000 Franken; vorgesehen sind eine höhere Grundentschädigung und angepasste Sitzungsgelder.
- Neu geregelt werden berufliche Vorsorge, Mutterschaft, Assistenzbedarf und Kinderbetreuung, um Hürden für ein politisches Mandat abzubauen.
- AL empfiehlt Zustimmung: Ein Gemeinderatsmandat entspricht rund einem 30%-Pensum und muss auch für Menschen mit tieferen Einkommen oder Care-Verpflichtungen möglich sein. Die Vorlage ist zwar weniger weitgehend als 2025, dafür breiter politisch abgestützt.
Im September 2026 entscheiden die Zürcher Stimmberechtigten zum zweiten Mal über eine neue Entschädigungsverordnung für den Gemeinderat. Nachdem die erste Vorlage im Februar 2025 an der Urne gescheitert ist, liegt nun ein deutlich moderaterer und breit abgestützter Kompromiss vor.
Zweiter Anlauf mit breiter Unterstützung
Bereits im September 2024 hatte der Gemeinderat eine Revision der Entschädigungsverordnung beschlossen. Dagegen wurde das Parlamentsreferendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom Februar 2025 wurde die Vorlage schliesslich mit 53,2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Wenige Monate später kam die FDP in die Gänge die, um die von ihr geforderte mehrheitsfähige Lösung zu suchen. Das Resultat ist eine weniger weitgehende Vorlage, die dafür politisch deutlich breiter abgestützt ist: SP, FDP, Grüne, GLP, Die Mitte/EVP und AL unterstützen gemeinsam den neuen Kompromiss.
Was ändert sich?
Kern der Vorlage ist eine moderate Erhöhung der Entschädigung für die Arbeit im Gemeinderat. Die fixe Grundentschädigung steigt auf 500 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden die Sitzungsgelder angepasst, wobei Kommissionssitzungen aufgrund des höheren Arbeitsaufwands stärker entschädigt werden als Ratssitzungen.
Neu vorgesehen sind zudem verschiedene Massnahmen, die den Zugang zu einem politischen Mandat erleichtern:
- eine Regelung der beruflichen Vorsorge über die Pensionskasse der Stadt Zürich,
- eine Entschädigung bei Mutterschaft,
- eine Entschädigung bei Assistenzbedarf,
- sowie monatlich 100 Franken für Gemeinderät:innen mit Kindern unter zwölf Jahren, um zusätzliche Betreuungskosten aufgrund der häufig abends stattfindenden Sitzungen abzufedern.
Insgesamt erhöht sich die durchschnittliche Entschädigung um rund 30 Prozent. Heute erhalten Gemeinderät:innen im Durchschnitt etwa 16’000 Franken pro Jahr. Die im Februar 2025 abgelehnte Vorlage hätte diesen Betrag auf rund 28’000 Franken erhöht. Mit dem neuen Kompromiss sind es durchschnittlich rund 20’000 Franken.
Warum die AL die Vorlage unterstützt
Die heutige Entschädigung wird der tatsächlichen Arbeit im Gemeinderat nicht gerecht. Wer sein Mandat gewissenhaft wahrnimmt, muss dafür mit einem Pensum von rund 30 Prozent rechnen. Viele Gemeinderät:innen reduzieren deshalb ihr Erwerbspensum – und nehmen entsprechende Einkommenseinbussen in Kauf. Gerade bei tieferen Einkommen kann sich dies langfristig auch negativ auf die Altersvorsorge auswirken.
Damit wird die Frage der Entschädigung auch zu einer Frage der demokratischen Teilhabe. Wer auf ein volles Erwerbseinkommen angewiesen ist oder einen grossen Teil der unbezahlten Care-Arbeit übernimmt, kann sich ein politisches Mandat kaum leisten. So bleiben Menschen mit tiefen Einkommen oder hohen Betreuungspflichten im Parlament strukturell untervertreten. Ein Stadtparlament sollte jedoch möglichst unterschiedliche Lebensrealitäten der Zürcher Bevölkerung abbilden.
Ebenso wichtig sind deshalb die flankierenden Verbesserungen für Menschen mit Assistenzbedarf, bei Mutterschaft und für Eltern mit Betreuungspflichten. Sie beseitigen konkrete Hürden für die politische Partizipation und verbessern die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und politischem Engagement.
Die AL hätte sich bereits im Februar 2025 eine deutlichere Anpassung der Entschädigung gewünscht. Der neue Kompromiss bleibt hinter dieser Vorlage zurück. Gleichzeitig hat er einen entscheidenden Vorteil: Er wird von einer noch breiteren politischen Mehrheit getragen. Mit der FDP steht nun auch eine bürgerliche Partei klar hinter der Revision und damit in der Verantwortung, sich für deren Annahme einzusetzen.
Für die AL ist deshalb klar: Auch wenn die neue Vorlage nicht alle unsere ursprünglichen Forderungen erfüllt, ist sie ein wichtiger Schritt hin zu einem zugänglicheren, vielfältigeren und damit repräsentativeren Stadtparlament.
Tanja Maag ist Gemeinderätin und Co-Präsidentin der AL-Fraktion.