Nicht verpassen: Spaziergang von Reclaim Wiedikon am 4. Juli!
Die Alternative Linke (AL) nimmt hocherfreut Kenntnis vom positiven Entscheid des Bundesgerichts zum Verbot von Business Apartments und kommerziellen Airbnb-Nutzungen in Wohnzonen. Es dauerte geschlagene 16 Jahre, bis die Stadt Zürich über ein wirksames Instrument gegen die grassierende Zweckentfremdung von Wohnraum durch spekulative Tourismus- und Business-Nutzungen verfügt. Das ist ein handfester politischer Skandal. Bereits im Februar 2010 überwies das Stadtparlament eine entsprechende Motion von AL-Gemeinderat Niklaus Scherr. Während der folgenden 10 Jahre unternahm der Stadtrat, unter Federführung von SP-Hochbauvorsteher André Odermatt, alles, um eine Umsetzung der Motion zu verzögern und zu verhindern. Erst 2020 legte die Stadtregierung dem Gemeinderat endlich eine Umsetzungsvorlage vor, die anschliessend den mühsamen Weg durch sämtliche Rekursinstanzen gehen musste.
AL fordert Taskforce für aktive Umsetzung
Jetzt gilt es, unverzüglich zu handeln. Die AL erwartet, dass der Stadtrat das Airbnb-Verbot umgehend in Kraft setzt und dabei allfälligen Rekursen vorab die aufschiebende Wirkung entzieht. Wir verlangen, dass beim Amt für Baubewilligungen eine oder zwei zeitlich befristete Stellen für eine Taskforce geschaffen werden, damit die in den letzten Jahren erfolgten Umnutzungen möglichst rasch rückgängig gemacht und die zahlreichen zweckentfremdeten Wohnungen wieder in den städtischen Wohnungsmarkt zurückgeführt werden können.
„Reclaim“-Kampagnen: AL hat Vorarbeit geleistet
Die Alternative Linke hat dazu bereits Vorarbeit geleistet. Im Rahmen der Kampagnen von Reclaim Wiedikon, Reclaim Chreis Cheib und Reclaim Züri Nord haben Aktivist:innen der AL in den Kreisen 3, 4, 5 und 11 über 1000 Business Apartments und kommerzielle Airbnb-Nutzungen identifiziert. Die AL wird diese Daten den städtischen Behörden zur Verfügung stellen und erwartet einen entschlossenen Vollzug. Die Zeit des Trödelns ist jetzt definitiv vorbei.
Bundesgerichtsentscheid vom 30. April 2026 (BGE 1C_401/2024)
Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 25. Juni 2026
2009 – 2026: Die Odyssee der Motion Scherr
Medienberichte im Tagesanzeiger und NZZ.