Mehrfamilienhäuser, die noch gut erhalten sind, werden abgerissen, um mit einem Neubau mehr Profit zu erzielen. Leerkündigungen werden gezielt eingesetzt, um nach Renovationen die Mieten massiv zu erhöhen. Verdrängung ist kein Einzelfall, sondern Alltag auf einem Wohnungsmarkt, wo der Mietprofit mehr zählt als die Menschen.
Hier setzt die Wohnschutz-Initiative des Mieterinnen- und Mieterverbands an. Sie will den Gemeinden Instrumente in die Hand geben, um aktiv gegen diese Entwicklung vorzugehen.
- Sie können Baubewilligungen mit zeitlich befristeten Auflagen zur Begrenzung der Mieten verbinden, damit sie nach Renovationen nicht ins Unermessliche steigen. Leerkündigungen werden damit unrentabel.
- Wer Mehrfamilienhäuser ersetzen will, kann verpflichtet werden, gleich viel bezahlbare Wohnungen wie bisher zu erstellen. Unnötige Abrisse werden damit unattraktiv. Das hilft, graue Energie zu erhalten. Und Mieter:innen bekommen die Chance, in eine bezahlbare Wohnung umzuziehen.
- Ob und welche Wohnschutzmassnahmen umgesetzt werden, entscheiden die Gemeinden. Das ermöglicht Lösungen, die auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten sind.
Aus Angst vor einem Ja haben die Bürgerlichen last minute einen Placebo-Gegenvorschlag gebastelt, der eine bessere Information verlangt, den Mietenden nichts bringt und rechtlich auf wackligen Beinen steht.
2 Millionen Franken für das Nein
Schon seit Monaten macht die Immobilienlobby gegen die Initiative mobil und stilisiert sie zur Schicksals-Abstimmung. An Kongressen und in den Medien wird der Wohnschutz – und der Mieterschutz ganz generell – schlechtgeredet und schlechtgeschrieben. Wüest Partner, Marco Salvi von Avenir Suisse, Michael Herrmann von Sotomo: Ein «Experten»-Gutachten jagt das andere. Das Mantra bleibt immer gleich: Die Bestandsmieten sind zu tief, nur mehr Markt bringt die Lösung.
Das Nein-Komitee von «Fürschi Züri» gibt geschätzte 2 Millionen Franken aus. Mit Schauergeschichten aus den Wohnschutz-Kantonen Baselstadt und Genf suggeriert es, der Wohnungsbau würde abgewürgt, Wohnungen verlottern und energetische Sanierungen ausbleiben. Dumm nur, dass in Baselstadt die Förderbeiträge für energetische Verbesserungen gestiegen sind und Genf einen besseren Wohnbausaldo aufweist als Zürich…
JA zur Wohnungsinitiative
Die Verfassungs-Initiative der Grünen verlangt, dass Kanton und Gemeinden wohnpolitisch Verantwortung übernehmen und für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot sorgen. Eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt mit einem Startkapital von 500 Mio. Franken soll Grundstücke erwerben, günstigen Wohnraum erstellen oder Baurechte gewähren. Der Wischiwaschi-Gegenvorschlag der bürgerlichen Mehrheit propagiert bewährt neoliberal die Schaffung «günstiger Rahmenbedingungen» und eine «Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren» – ganz nach dem Motto: Weiter so mit e bitzeli mehr Deregulierung!
HEV: Peinlicher Profilierungsversuch
Die Wohneigentums-Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) ist ein Frontalangriff auf eine eigenständige Wohnpolitik der Gemeinden und stellt die bewährte Wohnbauförderung und den wohnpolitischen Grundsatzartikel der Stadt radikal in Frage. Überall, wo Gemeinden Wohnungen bauen und erwerben oder den Wohnungsbau fördern, sollen sie die Hälfte als Wohneigentum abtreten. Die Folgen wären absurd. So müsste die städtische Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen nach einem Kauf die Hälfte der Wohnungen gleich wieder an Private verkaufen und betroffene Mieter:innen auf die Strasse stellen. Mehr als ein peinlicher Profilierungsversuch des HEV ist die Initiative nicht. Die dreiste Forderung nach einer hälftigen Zwangs-Privatisierung verdient ein klares Nein.
49b PBG: Umsetzung mit Augenmass
Wenn die Gemeinden in der Bau- und Zonenordnung (BZO) oder in einem Gestaltungsplan Investoren erlauben, dichter und höher zu bauen, können sie gemäss § 49b Planungs- und Baugesetz (PBG) verlangen, dass ein Teil der neuen Wohnungen dauerhaft preisgünstig in Kostenmiete vermietet wird. Die städtische Umsetzungsverordnung regelt, wie diese Wohnungen vermietet werden. Auf Initiative der AL konnte ein ausgewogener und breit abgestützter Kompromiss gefunden werden, der eine Überprüfung des Einkommens bei Vermietung und eine zweijährliche Kontrolle der Wohnungsbelegung vorsieht. Er begrenzt den Verwaltungsaufwand der Hauseigentümer und vermeidet unnötige Härten für die Mietenden. Die FDP hat dagegen das Referendum ergriffen. Zwar bekämpft sie seit jeher erbittert den Bau preisgünstiger Wohnungen nach § 49b PBG, fühlt sich aber berufen, zu bestimmen, wer darin wohnen darf. Das ist ein wenig so, als ob Brandstifter das Feuerwehr-Reglement verfassen würden…