Im ambulanten Bereichsind einzig Ärzt*innen und Spitäler, sowie zum Teil Hebammen berechtigt, eigenständig ohne Verordnung für erbrachte Leistungen den Krankenkassen Rechnung zu stellen.
Nicht-ärztliche Fachpersonen wie Pflegefachleute, Psycholog*innen, Physio-, Ergo- oder Logopädietherapeut*innen brauchen eine ärztliche Verordnung, um ihre Leistungen mit den KK abrechnen zu dürfen. Die Arbeit der genannten Fachpersonen würde eine Stärkung erfahren durch eine Festlegung von Leistungen, die in eigener Verantwortung und ohne ärztliche Verordnung erfolgen. Für die Berufsgruppe der Pflege wird dies im Rahmen der nationalen Pflegeinitiative auch explizit gefordert.
Den Vertrags- oder Kontrahierungszwang möchten die Krankenkassen aufheben, um mit ihren sehr umstrittenen Methoden diejenigen Ärzt*innen zu bestimmen, die über Krankenkassen abrechnen dürfen. Dies entspricht einer Form von Rationierung, was die AL strikt ablehnt.
Abgerechnet wird seit 2004 mit dem TARMED, der die operativen, technisch-apparativen Leistungen wie Labor, Röntgen überproportional honoriert verglichen mit psychiatrischen, pädiatrischen oder hausärztlichen Leistungen. Dies setzt Anreize, die teure Apparatemedizin gegenüber der Basisversorgung zu bevorzugen und fördert auch die Abzockerei in der Medizin.