EFAS
Aktuell werden im ambulanten Bereich die vollen Kosten durch die Krankenversicherer getragen. Patient*innen bezahlen das mit Kopfprämien und SelbstbeteiligungenEs gibt zweierlei obligatorische Selbstbeteiligungen: Die ersten 300 Franken pro Kalenderjahr heissen Franchise. Für die Kosten zwischen 300 und 7'300 Franken, also für die... More. Im stationären Spitalbereichwerden jedoch die Kosten zwischen KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... More und Kanton aufgeteilt. Die Kantone übernehmen 55% und die KK 45% der DRG-Fallkosten. Der kantonale Anteil wird aus einkommensabhängigen Steuergeldern finanziert.
Dies setzt falsche Anreize. Sowohl für SpitälerDie Spitäler, ursprünglich kirchlich betriebenen Siechenhäuser, wurden im letzten Jahrhundert vom Staat übernommen. In den beiden ersten Jahrzehnten nach dem Millennium wuchs der Privatisierungsdruck.... More wie auch KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... More ist es finanziell attraktiver, eine ambulant durchführbare Behandlung stationär vorzunehmen, obwohl die stationäre Behandlung unter dem Strich teurer ist als eine ambulante Behandlung.
Mit einer einheitlichen, monistischen Finanzierung aller Leistungen würde diese Ungerechtigkeit des Systems beseitigt. Dies wurde auch auf politischer Ebene realisiert und es sind endlich Bestrebungen vorhanden, die Vereinheitlichung vorzunehmen. Noch offen ist, wie gross der Kantonsanteil an die Behandlungskosten sein wird – je grösser desto besser.
Wünschenswert wäre weiter auch eine einheitliche Finanzierung von Pflegeleistungen. Ein neues Modell würde die gegenwärtige Regelung (neue PflegefinanzierungDie Finanzierung von Pflegekosten wurde mit dem geänderten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und dem neuen kantonalen Pflegegesetz per 1.1.2011 neu geregelt. Gemäss Pflegegesetz des... More; seit 2011) ablösen. Die Kantone, welche durch EFAS Mehrausgaben zu gewärtigen haben, wollen der EFAS nur mit einer Neuregelung der Pflegefinanzierung zustimmen. Dies wiederum verzögert die Einführung der EFAS.