Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen

EFAS Aktuell und bis am 31.12.2027 werden im ambulanten Bereich die vollen Kosten durch die Krankenversicherer getragen. Patient:innen bezahlen das mit Kopfprämien und Selbstbeteiligungen. Im stationären Spitalbereichwerden jedoch die Kosten zwischen Krankenkassen und Kanton aufgeteilt. Die Kantone übernehmen 55% und die KK 45% der DRG-Fallkosten. Der kantonale Anteil wird aus einkommensabhängigen Steuergeldern finanziert. Dies setzt…

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Aktuell und bis am 31.12.2027 werden im ambulanten Bereich die vollen Kosten durch die Krankenversicherer getragen. Patient:innen bezahlen das mit Kopfprämien und Selbstbeteiligungen. Im stationären Spitalbereichwerden jedoch die Kosten zwischen Krankenkassen und Kanton aufgeteilt. Die Kantone übernehmen 55% und die KK 45% der DRG-Fallkosten. Der kantonale Anteil wird aus einkommensabhängigen Steuergeldern finanziert.

Dies setzt falsche Anreize. Sowohl für Spitäler wie auch Krankenkassen ist es finanziell attraktiver, eine ambulant durchführbare Behandlung stationär vorzunehmen, obwohl die stationäre Behandlung unter dem Strich teurer ist als eine ambulante Behandlung.

Mit einer einheitlichen, monistischen Finanzierung aller Leistungen würde diese Ungerechtigkeit des Systems beseitigt. Auf politischer Ebene wurde dies auch realisiert und so hat das Schweizer Stimmvolk im Herbst 2024 einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) zugestimmt. 

Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist, beginnend am 1.1.2028, zahlen die Kantone an alle OKP-Leistungen mindestens 26.9% und die Krankenkassen maximal 73.1%. Darin inbegriffen sind auch die Leistungen im Bereich der Langzeitpflege. Die Pflegeleistungen werden allerdings erst ab 1.1.2032 implementiert. Die Kantone überlassen den Krankenkassen die Kontrolle auch der stationären Kosten. Wegfallen werden ab diesem Zeitpunkt auch die kantonalen Defizitdeckungen für Spitäler und Pflegeheime. Wir befürchten, dass dies entweder zu höheren Kassenprämien und/oder einschneidenden Sparmassnahmen in den Institutionen führen wird, was Konsequenzen für das Personal und die Betreuungsqualität zur Folge haben könnte.