Der TARMED-Tarif (Tarif Medical) regelt die Vergütung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen in Praxen und Spitälern. Er gilt nicht für Zahnärzt*innen, Laboranalysen, Hebammenleistungen, Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Chiropraktor*innen und Leistungen in Pflege und Hotellerie. Auch Preise von Medikamenten, Implantaten, Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien werden nicht im TARMED sondern in separaten Tarifen geregelt.
TARMED umfasst über 4600 Tarifpositionen und wurde 2004 in Kraft gesetzt. Er besteht aus Taxpunkten, welche sowohl Dauer wie auch Schwierigkeitsgrad erbrachter Leistungen abbilden sollten. Man unterscheidet zwischen Arztleistung für die effektiven ärztlichen Tätigkeiten und Technischer Leistung als Abgeltung für die erforderliche Infrastruktur. Die Umrechnung der Taxpunkte in den Preis erfolgt über den von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Taxpunktwert.
Gemäss TARMED erbrachte Leistungen werden zu 100% durch die Krankenkassenprämien und Selbstbehalte finanziert. Es gibt, anders als bei den stationären Behandlungen, keine Kantonsbeiträge, welche aus einkommensabhängigen Steuern finanziert würden.
Die seit Einführung des TARMED geltende Kostenneutralität ist nichts anderes als ein Kostendach, entsprechend einem versteckten Globalbudget. Bei Überschreiten dieses Kostendaches wird nämlich der kantonale Taxpunktwert gesenkt, und damit das Einkommen der Leistungserbringer*innen gekürzt. Dies ist eine Form von Rationierung.
Es gibt Bestrebungen, den veralteten Tarif durch einen besseren Nachfolgetarif (Tardoc) zu ersetzen.