Einheitskrankenkasse

Die Krankenkassen verursachen unnötige Kosten: Im Rahmen der Grundversicherung (OKP) müssen sie alle die genau gleiche Leistung erbringen und unterscheiden sich höchstens in der Frist für die Verarbeitung eingeschickter Rechnungen. Dennoch betreiben die Krankenkassen jeden Herbst einen immens teuren Werbeaufwand mit Plakaten, Versänden, Inseraten und im TV. Ausserdem kostet die Administration von 50 Krankenkassen sicher…

Die Krankenkassen verursachen unnötige Kosten: Im Rahmen der Grundversicherung (OKP) müssen sie alle die genau gleiche Leistung erbringen und unterscheiden sich höchstens in der Frist für die Verarbeitung eingeschickter Rechnungen. Dennoch betreiben die Krankenkassen jeden Herbst einen immens teuren Werbeaufwand mit Plakaten, Versänden, Inseraten und im TV. Ausserdem kostet die Administration von 50 Krankenkassen sicher mehr als jene von einer einzigen, besonders bei Spitzenlöhnen weit über Bundesratsniveau.

Versuche, die Schwachstellen des KVG zu verbessern, scheiterten oft am politischen Einfluss der Krankenkassen selbst, sowohl parlamentarisch wie bei Volksabstimmungen. KVG-Änderungsvorschläge werden immer zuerst in den parlamentarischen Kommissionen für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) vorbereitet, bevor sie ins Ratsplenum kommen. In diesen wichtigen Kommissionen sitzen viele Krankenkassen-Vertreter*innen und beeinflussen die Gesundheitspolitik massiv. Dazu sind sie von den Mitgliedern ihrer Kasse nicht mandatiert und somit demokratisch nicht legitimiert. Bei Abstimmungen über Referenden und Volksinitiativen – wie jenen über die Einheitskrankenkassen in den Nullerjahren – greifen die Krankenkassenmanager*innen schon mal in die Schatulle unserer Krankenkassenprämien, um ihre Gegenpropaganda zu finanzieren!

Die Krankenkassen haben tendenziell wenig Interesse an Prävention, Die SUVA zeigt uns dagegen auf, was präventivmedizinisch mit einer Einheitskrankenkasse möglich wäre.

Die AL fordert deshalb mit Nachdruck eine Einheitskrankenkasse. 

Wir stellen uns vor, die Einheitskrankenkasse in einer neuen Abteilung des Departements des Innern anzusiedeln. Sie wäre verantwortlich für die Finanzierung aus Steuermitteln und die Grundlagen der Abrechnung wie Leistungskatalog, Tarife, WZW-Kontrollen etc. Für die Bezahlung von erbrachten Leistungen würden weiterhin die Krankenkassen sorgen, analog den Ausgleichskassen der AHV. Auch dürfen sie weiterhin VVG-Zusatzversicherungen anbieten.