Versicherungsvertragsgesetz

Das über hundert Jahr alte VVG regelt alle Privatversicherungen, von den Lebens- über alle Haftpflicht-, Sach- und medizinischen Zusatzversicherungen für Stationäre Leistungen (Halbprivat- und Privatversicherung) Pflegeleistungen sowie gewisse Medikamente Komplementärmedizin Zahnmedizin, etc. Grundlage sind Versicherungsverträge, welchen beide Vertragsparteien zustimmen müssen, d.h. die Versicherung muss sich für beide Parteien finanziell lohnen, was für Ältere und/oder bereits…

Das über hundert Jahr alte VVG regelt alle Privatversicherungen, von den Lebens- über alle Haftpflicht-, Sach- und medizinischen Zusatzversicherungen für

  • Stationäre Leistungen (Halbprivat- und Privatversicherung)
  • Pflegeleistungen sowie gewisse Medikamente
  • Komplementärmedizin
  • Zahnmedizin, etc.

Grundlage sind Versicherungsverträge, welchen beide Vertragsparteien zustimmen müssen, d.h. die Versicherung muss sich für beide Parteien finanziell lohnen, was für Ältere und/oder bereits kranke Menschen aus Sicht der Versicherer nicht zutrifft. Zusatzversicherungen gehören nicht zu den Sozialversicherungen, wie die OKP und UVG und widerspiegeln eine Zweiklassen-Medizin von Reichen und Armen.