Es trat am 1.1.1996 in Kraft und löste damit das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (KUVG) von 1911 ab. Das Gesetz ist viel sozialer und solidarischer als das KUVG wo – bei fehlendem Versicherungsobligatorium! – die Frauen a priori 10% mehr zahlten und Kranke nicht oder nur mit Vorbehalten aufgenommen wurden.
Die KVG-Artikel regeln die Einzelheiten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), unter anderem deren Leistungskatalog, die Zulassungsberechtigung der Leistungserbringer*innen zur Abrechnung mit der OKP, die Tarife dieser Abrechnung, die WZW-Bestimmungen (= Wirksam-Zweckmässig-Wirtschaftlich) oder die Finanzierung der OKP.