4. Keine Rationierung im Gesundheitswesen

Bei Rationierung (nicht zu verwechseln mit Rationalisierung – s. unten) muss im Rahmen einer «Zwangssituation» auf Sinnvolles und an sich Angemessenes verzichtet werden. Rationierung bei vorhandenen Ressourcen trifft die Armen häufiger und stärker als die Reichen, welche sich die rationierten Leistungen einfach erkaufen können. Rationierung im Gesundheitswesen aus ökonomischen Gründen bedeutet die Verweigerung von nützlichen und berechtigten Gesundheitsleistungen wie zum Beispiel 

  • vorzeitige Entlassungen aus dem Spital 
  • keine Überweisung an Spezialist:innen 
  • abgelehnte Rehabilitation 
  • nicht ausgeführte pflegerische Massnahmen 
  • Verweigerung teurer Medikamente für seltene Krankheiten. 

Die AL ist deshalb explizit gegen jede Form von Rationierung aus ökonomischen Gründen, da diese unsolidarisch und asozial ist.

Zur Rationalisierung (Effizienzsteigerung) gehören alle Massnahmen, die das Ziel verfolgen, einen höheren Output (Menge, Umsatz, Gewinn) mit demselben Input (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe) zu erreichen. Ziel der Rationalisierung ist, Unnötiges abzuschaffen und die vorhandenen Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen. Das Weglassen unnötiger Untersuchungen und wirkungsloser Behandlungen oder der Einsatz von preisgünstigeren Medikamenten ist nicht grundsätzlich schlecht. Auch effizientere Arbeitsabläufe in Spitälern müssen in diesem Zusammenhang genannt werden. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass durch Arbeitsintensivierung personalfeindliche Mehrleistungen des ärztlichen- und des Pflegepersonals gefordert werden (wie Streichen von Pausen, Nichtbezahlen von Umkleide- als Arbeitszeit, vermehrte zeitliche Flexibilität der Angestellten). 

Deshalb fordert die AL, dass Rationalisierung nicht auf dem Buckel des Gesundheitspersonals ausgetragen werden darf.