Zahnarztleistungen, Seh- und Hörhilfen, und nicht-ärztliche Psychotherapie werden aktuell nicht oder nur in Spezialfällen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Dies stellt vor allem für Menschen mit tiefem sozioökonomischem Status eine erhebliche Belastung für die Haushaltskasse, oder gar eine Schranke zu diesen Leistungen dar.
Die AL fordert deshalb eine Übernahme dieser Leistungen durch die OKP.