Anfang September 2026 hat der US-amerikanische Aktivist Shelley Moorhead Strafanzeige gegen die Kantone Zürich, Bern und Solothurn wegen ihrer historischen Verstrickung in die Sklaverei eingereicht. Die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz ist Sache der zuständigen Behörden. Klar ist aber: der Kanton Zürich beziehungsweise der Regierungsrat darf nicht darauf warten, dass ein Gericht, ihn zum Handeln zwingt. Die Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit gehört zur institutionellen Verantwortung.
Bereits 2003 stellte der damalige AL-Kantonsrat Filli Peider Fragen zur Rolle Zürichs im Zusammenhang mit der Sklaverei. Der Regierungsrat bestritt nicht, «(…) dass die Zürcher Wirtschaft des 18. Jahrhunderts auch mit Ländern verknüpft war, die unmittelbar mit Sklaverei und Sklavenhandel sowie mit Kolonialismus zu tun hatten.». Eine aktive Aufarbeitung sah er dennoch nicht als notwendig.
Eine 2020 publizierte Studie des Historischen Seminars der Universität Zürich zeigte auf, dass ein Teil des Wohlstandes der Stadt und der Landschaft Zürich Bezüge zum transatlantischen System, in dem die Sklaverei ein essenzieller Bestandteil war, aufweist. Aus Zürich floss Kapital in Unternehmen und wirtschaftliche Aktivitäten, die mit Sklaverei und Sklavenhandel verbunden waren. Auch staatliche und staatsnahe Institutionen waren darin eingebunden.
Das ist historische Realität. Und sie ist unbequem. Aber genau deshalb müssen wir hinschauen.
Es geht nicht um Schuldzuweisung an heutige Zürcher:innen. Es geht um Verantwortung von einer Institution, die über Jahrhunderte besteht und noch heute von ihrem historischen Erbe profitiert.
2003 gefragt. 2020 nachgehakt. 2026 immer noch aktuell.
Auch 2020 haben Anne Claude Hensch Frei und ich nachgehakt: Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat? Ist er bereit materielle Wiedergutmachung beziehungsweise Reparationsleistungen zu prüfen? Die Antwort: Zürich habe nicht zu den zentralen Akteuren gehört; für die Prüfung einer materiellen Wiedergutmachung brauche es einen Auftrag des Kantonsrates.
Nein.
Ein verantwortungsbewusster Kanton wartet nicht darauf, dass er zur Aufarbeitung gezwungen wird. Er übernimmt selbst die Initiative.
Dabei geht es nicht darum, vorschnell eine bestimmte Summe festzulegen. Es geht darum, offen zu diskutieren, welche Reaktion angemessen ist, wenn Zürcher Institutionen und Akteure vom System der Sklaverei profitierten.
Keine Form der Wiedergutmachung darf von vorneherein ausgeschlossen werden – auch finanzielle Beiträge und Reparationszahlungen nicht.
Zürich kann handeln – auch ohne neuen Auftrag.
Der Regierungsrat braucht keinen parlamentarischen Auftrag, um damit zu beginnen. Er kann die historische Rolle des Kantons untersuchen lassen, einen unabhängigen Prozess initiieren und über Anerkennung und Wiedergutmachung sprechen.
Die Strafanzeige darf nicht einfach als rein juristische Angelegenheit abgetan werden. Selbst wenn sie strafrechtlich keinen Erfolg haben sollte, verschwinden die historischen Tatsachen nicht. Die Fragen bleiben bestehen – und damit auch unsere Verantwortung.
Ein Kanton kann sich seine Geschichte nicht aussuchen. Der Regierungsrat kann aber entscheiden, wie ehrlich er mit ihr umgeht.
(Bild ©Amanda Nikolic)
