Im Juni haben die Zürcher Stimmberechtigten den grössten Kredit der Stadtgeschichte mit über 80% Ja angenommen: 2.3 Mia Franken für den Ausbau der Fernwärme. Damit soll die fossilfreie Wärmeversorgung für 60% der Haushalte ermöglicht werden. Laut einer 2023 überwiesenen Motion von Andreas Kirstein (AL) und Albert Leiser (FDP) soll für das gesamte Fernwärme-Angebot – im Sinne eines kommunalen Service Public – ein einheitlicher, solidarischer Tarif gelten, der auf dem Kostendeckungsprinzip basiert. Nach fast einem Jahr hat die zuständige Kommission die Umsetzung der Motion fertig beraten. Am 4. November kommt die revidierte Wärmeversorgungsverordnung in den Gemeinderat.
Profit oder Grundversorgung?
Mit seiner Vorlage beantragt der Stadtrat nicht nur die geforderte Vereinheitlichung, sondern will gleichzeitig die verrechneten Kapitalkosten massiv erhöhen. Statt wie bisher der städtische Zinssatz – zurzeit 1.25% – soll neu das im Strommarkt verwendete “Weighted Average Cost of Capital” (WACC)-Kalkulationsmodell zum Einsatz kommen, das aktuell mit 3.28% rechnet. Zusätzlich beantragt der Stadtrat einen Zuschlag von 1%, um die mit dem Ausbau verbundenen Risiken abzudecken, etwa weil die angestrebte Anschlussdichte nicht erreicht wird. Dieser Systemwechsel widerspricht der Forderung nach einem kostenbasierten Tarif.
Was sagt der Preisüberwacher dazu?
Bereits Ende letzten Jahres hat der Stadtrat für die KVA-Fernwärme einen neuen Tarif beschlossen, der Anfang 2027 in Kraft tritt und einen Aufschlag von 10 Prozent vorsieht. Zudem soll der Anteil des fixen, unabhängig vom Verbrauch geschuldeten Leistungspreises von 20-30% auf 60-70% erhöht werden. Mit der revidierten Verordnung will der Stadtrat den Leistungspreis anhand der abonnierten Leistung bemessen und nicht nach dem effektiven Spitzenverbrauch. Beides macht Energiesparen völlig unattraktiv. Trotz dieser grundlegenden Änderungen weigern sich ewz, Stadtrat und Kommissionsmehrheit standhaft, den Preisüberwacher zum Tarif 2027 und zum Einheitstarif anzuhören, wie es das Bundesgesetz zwingend verlangt. Die AL erwägt deshalb eine Anzeige beim Preisüberwacher.
Kosten nicht einseitig auf Verbrauchende abwälzen
Die städtische Fernwärme ist ein Infrastrukturprojekt des Gemeinwesens und kein Renditeobjekt. Kosten und Risiken – insbesondere in der Ausbauphase – dürfen nicht ausschliesslich via Tarife auf die Verbrauchenden überwälzt werden. Insbesondere Mietende verfügen beim Entscheid über den Ersatz der nicht mehr erlaubten Öl- und Gasheizungen über keinerlei Mitsprache. Sie müssen den Preis des marktbeherrschenden ewz bezahlen, falls sich ihr Vermieter für die Fernwärme entscheidet. Damit die angestrebte Dekarbonisierung unter sozial verträglichen Bedingungen zum Tragen kommt, muss die öffentliche Hand in der Ausbauphase einen angemessenen Teil der Kosten mittragen, so wie das etwa in Basel praktiziert wird. Dank der anhaltenden, rekordhohen Gewinne aus dem Verkauf von Überschuss-Energie an den Strombörsen verfügt ewz dazu über hinreichend Ressourcen.
Medienmitteilung der AL vom 29. Oktober 2026.
