Hunderte Entlassungen bei Just Eat – Kanton muss reagieren!

Just Eat plant die Entlassung Hunderter Mitarbeitender und will künftig auf selbstständige Kuriere setzen. In einer Fraktionserklärung kritisiert die AL die Untätigkeit des Kantons und fordert eine konsquente Durchsetzung des Arbeitsrechts.

  • Hunderte Angestellte von Just Eat sollen durch selbstständige Kuriere ersetzt werden – mit weniger sozialer Absicherung und arbeitsrechtlichem Schutz
  • In einer gemeinsamen Fraktionserklärung mit SP und Grünen kritisiert die AL die jahrelange Untätigkeit des Kantons Zürich
  • Die AL fordert eine konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts, Kontrolle der Bewilligungspflicht und wirksame Massnahmen gegen Lohndumping

Wie wir vergangene Woche vernehmen konnten, plant der Kurierdienst Just Eat eine Massenentlassung von hunderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mitunter im Kanton Zürich. Als Begründung führte der CEO des Unternehmens gegenüber dem Tages-Anzeiger an, unsere angebliche 24/7-Gesellschaft verlange auch um 2 Uhr nachts noch einen Matcha Latte und Kuchen. Um dieser Nachfrage nachzukommen, will Just Eat nun zukünftig «Selbstständige» anstatt regulär angestellter Mitarbeiter:innen einsetzen, damit auch zu solchen unmöglichen Beschäftigungszeiten noch Lieferungen vorgenommen werden können.

Da muss sich jeder vernünftig denkende Mensch fragen, ob solche Bedürfnisse es rechtfertigen, dass Arbeitsplätze abgebaut werden und unser Sozialsystem unterhöhlt wird? Und die Antwort muss klar sein: Nein!

Nachtarbeit, insbesondere für solche nicht notwendigen Tätigkeiten, sind durch unser Schweizer Arbeitsgesetz bewusst streng reguliert. Diesen Schutz nun durch eine Beschäftigung mit Scheinselbstständigen bei geringem Lohn und ohne Sozialversicherungsabgaben, Ferien und arbeitsrechtlichen Schutz zu umgehen widerspricht unserem lang bewährten System, ist aber vor allem rechtswidrig: Das Bundesgericht hat die Kuriere von Uber Eats als Arbeitnehmende qualifiziert. Wer sie dennoch als «Selbstständige» einsetzt, schafft faktisch Schwarzarbeit. Das gehört dementsprechend bekämpft. Denn am Ende zahlt unser Staat die Zeche, da diesen Personen die notwendige finanzielle Absicherung fehlt.

Und an diesem Punkt hätte der Staat, auch in unserem Kanton, schon handeln müssen. Während im Kanton Genf längst reagiert wurde und das Bundesgericht dieses Vorgehen am 5. Februar 2025 bestätigt hat, schläft der Kanton Zürich unter der freisinnigen Führung in der Volkswirtschaftsdirektion jedoch weiterhin. Seit diesem Entscheid sind alle Kantone verpflichtet, das geltende Recht gegenüber Plattformunternehmen durchzusetzen.  Just Eat konnte bereits über Jahre beobachten, wie Uber dem Kanton Zürich auf der Nase herumtanzt und schliesst sich nun dessen System an – ein unrühmlicher Tiefpunkt in der bisherigen Untätigkeit unseres Kantons. Dabei galt Just Eat mit 22 Franken Stundenlohn plus 13. Monatslohn als Branchenbester. Weil gleiche Regeln für alle nicht durchgesetzt werden, hat der Wettbewerb über tiefere Löhne nun den korrekt arbeitenden Anbieter mit den besten Arbeitsbedingungen vom Platz gefegt. Genau das sollten die flankierenden Massnahmen verhindern – nur werden sie in Zürich offensichtlich nicht durchgesetzt.

Mit dieser Politik ist der Kanton direkt mitschuldig an dieser Massenentlassung und der Schaffung weiterer präkarisierter Jobs, die am Ende wohlgemerkt das Schweizer Sozialsystem zahlen muss, da diese Personen kaum genug zum Leben und insbesondere für eine spätere Altersvorsorge verdienen.

Dies muss nun ein Ende haben und es muss ein eindeutiges Signal aus dem Kanton Zürich folgen. Wir fordern den Regierungsrat, namentlich die Volkswirtschaftsdirektion sowie die Tripartite Kommission auf, endlich konsequent zu handeln und dies nicht nur bei einem Kaffeekränzchen bei Just Eat. Solche Kurierdienste sind von der Volkswirtschaftsdirektion entsprechend als Arbeitgeber einzustufen, dies muss falls notwendig auch entsprechend juristisch durchgesetzt werden – wie dies in der Welschschweiz erfolgt ist. Schalten Plattformen Drittfirmen dazwischen, liegt bewilligungspflichtiger Personalverleih vor. Die Volkswirtschaftsdirektion und das AWI haben als kantonale Vollzugsbehörde die Bewilligungspflicht zu kontrollieren und Tätigkeiten ohne Bewilligung konsequent mit einem Tätigkeitsverbot zu belegen. Die TPK wiederum muss im Rahmen der flankierenden Massnahmen den Arbeitsmarkt endlich aktiv überwachen, Kontrollen bei ausländischen Plattformbetreibern veranlassen und Lohndumping unterbinden.

Denn nur so können wir die sozialen Errungenschaften und unser Arbeitsrecht wirksam schützen. Mit blossen Worten ist es längst nicht mehr getan!

Fraktionserklärung der AL, SP und Grünen, verlesen am 26.10.2026 von AL-Kantonsrat Manuel Sahli.

(Bild: Joshua Lawrence via unsplash)