Die wissenschaftliche und klinische Datenlage ist eindeutig: Konversionsmassnahmen sind keine anerkannten Therapien. Sie zielen darauf ab, wesentliche Merkmale eines Menschen wie die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu unterdrücken, verursachen in vielen Fällen erhebliches Leid und können sogar zum Suizid der betreffenden Personen führen. Der Bericht des Bundesrates zu dieser Thematik bestätigt nicht nur die Existenz solcher Praktiken in der Schweiz, sondern verurteilt sie ausdrücklich aus menschlicher, wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht.
Dass die Mehrheit der Geschäftsleitung nun ausgerechnet mit Verweis auf die bundesrätliche Botschaft den kantonalen Gesetzgebungsprozess aufschieben will, ist für die AL nicht nachvollziehbar. Der Bericht liefert keinen Grund, den Schutz Betroffener zu vertagen. Im Gegenteil: Er dokumentiert den akuten Handlungsbedarf. Gemäss Swiss LGBTIQ+ Panel waren bereits 9,5 Prozent der LGB- und 15,5 Prozent der trans Personen mit entsprechenden Veränderungs- oder Unterdrückungsversuchen konfrontiert. Sprich: Mehrere Dutzende Personen – darunter v. a. Kinder und Jugendliche – sind aktuell der Gefahren von Konversionsmassnahmen ausgesetzt.
Die AL hat kein Verständnis dafür, dass Parteien weiterhin bereit sind, die Gesundheit und die psychische Unversehrtheit von LGBT-Personen wider besseres Wissens politischen Verzögerungsmanövern unterzuordnen. Wer die Schädlichkeit dieser Praktiken kennt und trotzdem den Schutz aufschiebt, nimmt weiteres Leid billigend in Kauf.
Dr. med. David Garcia Nuñez, Mitglied der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit, meint dazu:
«Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sind menschliche Qualitäten und keine Krankheiten. Der Versuch, diese zu unterdrücken, ist kein Therapieangebot, sondern stellt eine gefährliche Verletzung der Integrität von LGBTIQ-Personen dar. Deren Schutz darf keinen Tag länger warten.»
Medienmitteilung der AL vom 30. Oktober 2026.
(Bild: Karollyne Videira Hubert via unsplash)
