Pro: Für faire Arbeitsbedingungen
Sophie Blaser, AL-Gemeinderätin und Co-Fraktionspräsidentin
Das Kunsthaus ist chronisch unterfinanziert. Dies trifft sowohl auf den Verein Zürcher Kunstgesellschaft, der das Kunsthaus betreibt, als auch auf die Stiftung Zürcher Kunsthaus als Eigentümerin der Liegenschaften zu.
Der Businessplan des Kunsthauses ging davon aus, dass Personal eingespart werden kann. Aber Menschen sind auch mit der Digitalisierung nicht aus dem Museum wegzudenken – den liberalen Phantasien zum Trotz! Die Ausstellungen und die Kunstvermittlung brauchen wissenschaftliche Aufarbeitung und Einbettung. Aktuell sind die Arbeitsbedingungen im Kunsthaus weit unter denjenigen der Stadt Zürich und der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der Gewerkschaft VPOD konnte über Jahre nicht eingehalten werden. Bekommt das Kunsthaus nicht mehr Geld, werden Stellen gestrichen.
Der Verein und die Stiftung haben eine Erhöhung bei der Stadt beantragt. Die Stiftung, weil das Geld für den Unterhalt der Gebäude nicht ausreicht. Die Stiftung hat keine Mieteinnahmen, denn sie gibt dem Verein Zürcher Kunstgesellschaft die Räume unentgeltlich. Eine Erhöhung auf dem Gebäudeversicherungswert von 2,3% ist notwendig, um die Liegenschaften zu unterhalten. Eine Vermietung an andere Nutzungen ist nicht realistisch.
Der Stadtrat hat eine Erhöhung für den Verein Zürcher Kunsthaus um 4 Millionen Franken beim Gemeinderat beantragt. Dies auch für bessere Arbeitsbedingungen der Angestellten, nicht der Direktion. Damit dieses Geld auch effektiv dort ankommt, haben wir es durch einen Antrag an diesen Zweck gebunden. Das Geld darf für nichts anderes als für bessere Arbeitsbedingungen ausgegeben werden und sichert die Arbeitsplätze im Kunsthaus.
Der Gemeinderat wollte die Erhöhung nicht unbefristet sprechen, weil das Kunsthaus sich die Probleme durch den schlechten Businessplan selbst eingebrockt hat und weil nicht klar ist, ob die Bührle-Bilder in Zürich verbleiben werden. Der Gemeinderat möchte 2032 darüber entscheiden, ob die Beiträge dauerhaft erhöht werden.
Die Alternative Linke (AL) wusste schon bei der Abstimmung über den Erweiterungsbau, dass der Businessplan nicht aufgeht und mit dem Neubau immense Kosten auf den Betrieb zukommen, aber das ist kein Grund, die Angestellten bei schlechtem Lohn und wenig Ferien arbeiten zu lassen. Es kann auch kein Grund sein, auf wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder sonstiges Personal zu verzichten. Die Gesellschaft hat ein berechtigtes Interesse an Provenienz und Einordnung. Dies ist nur möglich, wenn Menschen diese Arbeit auch im Kunsthaus leisten können. Deshalb gilt es, JA zu stimmen.
Kontra: Kein Blankoscheck fürs Kunsthaus
Michael Schmid, AL-Gemeinderat
Die Grundlage der Erweiterung war ungenügend. Die von der Stadt beauftragte Wirtschaftsprüfung bezeichnet den Businessplan von 2011 als «rudimentär»: ohne vollständige Erfolgsrechnung, ohne Plan-Bilanz, ohne Liquiditätsplanung. Auf dieser Basis stimmte die Bevölkerung 2012 einem Ausbau zu, dessen Betriebskosten heute eine Erhöhung um rund 40 % nötig machen. Eine so mangelhafte Planung sollte nicht die Erwartung begründen, dass die Rechnung nachträglich beglichen wird – zumal ab 2030 Sanierungen von mindestens 60 Mio. Franken anstehen und die nächste Vorlage damit absehbar ist.
Auch die Prioritäten stimmen nicht. Die Löhne wurden zur Verhandlungsmasse: Der Gesamtarbeitsvertrag liegt auf tiefem Niveau, die Lohntabelle ist seit 2006 unverändert, der vertraglich zugesicherte Lohnausgleich war jahrelang nicht budgetiert. Dass ein Teil der Mittel für bessere Arbeitsbedingungen zweckgebunden wird, setzte erst der Gemeinderat auf Antrag der AL durch – in der Vorlage des Stadtrats fehlte diese Bindung. Vertrauen schafft das nicht.
Dazu kommt die Frage, wem das Geld dient. Die Zürcher Kunstgesellschaft ist eng mit der Finanzwirtschaft verflochten; ihr Präsident ist zugleich Vice Chairman von BlackRock. In der Provenienzforschung attestierte die Stadt der Institution im Herbst 2024 offene Punkte, und der Präsident bezog gegenüber dem Stadtrat Position gegen eine unabhängige Kommission für belastetes Kulturgut. Das Haus verwahrt und bespielt bedeutende private Leihgaben auf öffentliche Kosten und steigert damit deren Marktwert.
Schliesslich geht es um Kulturpolitik insgesamt. Von den rund 170 Mio. Franken städtischer Kulturgelder fliesst knapp die Hälfte an drei grosse Häuser, unbefristet und planbar. Kleine und lokale Kunstschaffende arbeiten derweil unter prekären Bedingungen und müssen sich alle vier Jahre neu bewerben. Ein Nein ist deshalb kein Nein zur Kunst, sondern ein Einwand gegen eine Förderpolitik, die den Grossen folgt und die Vielfalt dem Rest überlässt.
Folgender Antrag wird den Stimmberechtigten zum Entscheid unterbreitet:
Für Betrieb, Instand- und Werthaltung des Zürcher Kunsthauses wird zu den mit Beschluss der Stimmberechtigten vom 25. November 2012 (GR Nr. 2011/492) bewilligten wiederkehrenden Beiträgen für die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus von insgesamt Fr. 18 493 200.– (Stand 1. Januar 2026) ein Zusatzkredit von insgesamt Fr. 7 300 000.– ab 1. Januar 2027 auf insgesamt Fr. 25 793 200.– wie folgt bewilligt:
a. Der Betriebsbeitrag an die Zürcher Kunstgesellschaft erhöht sich pro Jahr von Fr. 13 613 200.– (Stand 1. Januar 2026) um Fr. 4 000 000.– auf Fr. 17 613 200.– (Stand 1. Januar 2026). Darin enthalten ist ein zweckgebundener Beitrag von Fr. 750 000.– zur Abgeltung von Abschreibungen, wobei für die Beurteilung der Zweckbindung jeweils auf einen Fünfjahresdurchschnitt der Abschreibungen abgestellt wird. Darin enthalten ist ein zweckgebundener Beitrag von Fr. 1 797 000.– für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Erhöhung des Betriebsbeitrags um Fr. 4 000 000.– ist vorerst bis 31. Dezember 2033 befristet. Der Gemeinderat kann die Befristung aufheben. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat dafür bis 31. Dezember 2031 einen Bericht insbesondere über die seit 2026 eingetretenen Entwicklungen und die Evaluation des Bedarfs der Beitragserhöhung.
b. Der Beitrag an die Stiftung Zürcher Kunsthaus erhöht sich pro Jahr von Fr. 4 880 000.– um Fr. 3 300 000.– auf Fr. 8 180 000.–.
c. Der Beitrag an die Stiftung Zürcher Kunsthaus wird jährlich so angepasst, dass er 2,3 Prozent des GVZ-Werts entspricht – erstmals per 1. Januar 2028. Massgebend ist der GVZ-Wert aller Kunsthausliegenschaften, Stand des Vorjahres.
Bild: Claudio Schwarz / unsplash