Ja zu Hochhäusern mit Mehrwert für das Gemeinwesen

Die AL freut sich, dass sich eine Mehrheit der Stimmenden bei der BZO-Revision zu den Hochhausrichtlinien für die Variante des Gemeinderats ausgesprochen hat.

Die Stimmenden in der Stadt Zürich haben mit grosser Mehrheit bestätigt, dass sie keine ausgedehnten Hochhausgebiete in Zürich Nord und West wollen. Sie haben genug von der Stadtentwicklungspolitik, die seit Jahrzehnten in «urbanen Träumen robuste Strukturen» schaffen will und damit in allererster Linie Investitionsanreize und Aufwertung höher gewichtet als die Bedürfnisse der Bevölkerung. Das Abstimmungsergebnis bestätigt, dass die Zürcher:innen das Märli durchschaut haben, Hochhäuser würden zusätzlichen Wohn- und Grünraum schaffen und seien ökologisch.

Die Stimmenden haben sich für die substanzielle Nachbesserung des Gemeinderats entschieden – Verbesserungen, die in vielen und wesentlichen Punkten auf Anträgen der AL basieren. So benötigen Hochhäuser über 60 Meter einen durch den Gemeinderat genehmigten Gestaltungsplan – ein demokratisch legitimierter Schritt, der die planerische Willkür verhindert. Jegliche Mehrausnützung muss zwingend zu 100% für preisgünstigen Wohnraum verwendet werden. Für alle Hoch­häuser gilt ein Konkurrenzverfahren, nicht nur für die allerhöchsten. Erdgeschosse von Hochhäusern über 40 Meter müssen der Nachbarschaft offen stehen. Zwei Prozent der Bruttogeschossfläche müssen als Gemeinschaftsräume eingeplant werden. Und die vom Stadtrat vorgesehenen Zonen für 40-Meter-Hochhäuser werden massiv zusammengestrichen. Damit haben die Stimmenden zentrale demokratische und soziale Garantien gutgeheissen. Damit ist die Grundlage geschaffen, dass in der Stadt Zürich Hochhäuser einen Mehrwert für das Gemeinwesen schaffen müssen.

Die AL wird bei der Umsetzung genau hinschauen. Der von ihr eingebrachte und mit der gemeinderätlichen Vorlage in grossen Teilen umgesetzte Anforderungskatalog an Hochhäuser ist eine hervorragende Grundlage für die Beurteilung von Gestaltungsplänen und weiteren Planungsgrundlagen. Dies wird gerade im Hinblick auf die anstehende Gesamtrevision der BZO äusserst bedeutsam.

Medienmitteilung der AL vom 27. September 2026