Kopftuchverbot an Schulen – verfassungswidrig und diskriminierend

Die AL lehnt das heute vom Kantonsrat überwiesene Kopftuchverbot an Schulen dezidiert ab. Das Votum von Kantonsrätin und Regierungsratskandidatin Nicole Wyss.

  • Ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen ist verfassungswidrig und diskriminierend: Es greift in die Religionsfreiheit ein und schreibt insbesondere muslimischen Frauen und Mädchen vor, was sie tragen dürfen.
  • Verbote fördern weder Integration noch Selbstbestimmung: Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sind wirksamer gegen Zwang und Unterdrückung; ein Ausschluss aufgrund religiöser Kleidung bewirkt dagegen Ausgrenzung und kann Parallelwelten verstärken.
  • Wer Frauenrechte und Selbstbestimmung tatsächlich stärken will, sollte Beratungsstellen, Schulen, Sozialarbeit und den Dialog mit muslimischen Gemeinschaften unterstützen. Die AL lehnt die Motion ab, weil sie Vorurteile schürt und die falschen Menschen trifft.

Schön, dass sich die SVP für Frauenrechte einzusetzen versucht. Schöner wäre es aber, wenn dies nicht in einem verfassungswidrigen und antimuslimischen Kontext geschehen würde. Ich erinnere sie gerne daran, dass wir in den Budgetdebatten wegen der SVP immer wieder über das Zusammenstreichen der Ressourcen des Gleichstellungsbüros diskutieren mussten. Hier geht es also um eine reine Stellvertreterdiskussion. Es geht Ihnen nicht um den Schutz vor Unterdrückung oder um Frauenrechte. Denn beides lässt sich nicht damit vereinbaren, dass einmal mehr versucht wird, Frauen – und nur Frauen – vorzuschreiben, was sie anziehen dürfen und was nicht. 

Ein Kopftuchverbot für Schülerinnen der öffentlichen Schule verstösst gegen die Religionsfreiheit, ist nicht durch ein öffentliches Interesse zu rechtfertigen und wurde vom Bundesgericht bereits als verfassungswidrig eingestuft. Kommt hinzu, dass auch die Schulpflicht in der Verfassung festgeschrieben ist. 

Die Schule ist ein zentraler Ort der Integration. Wer also etwas gegen Unterdrückung und für Selbstbestimmung unternehmen möchte, der stärkt den Zugang zu Bildung und Integration. Denn Bildung hat auch emanzipatorischen Charakter. Wer nun Mädchen wegen religiöser Kleidung vom Unterricht ausschliesst oder unter Druck setzt, erreicht genau das Gegenteil von Integration. Statt Teilhabe zu fördern, werden Ausgrenzung und Parallelwelten gestärkt. Loyalitätskonflikte sind vorprogrammiert.

Im Begründungstext wird das Verbot in Frankreich angesprochen. Dies ohne Verweis auf eine Quelle und ohne Miteinbezug von möglichen negativen Folgen für die Betroffenen. Muslimische Mädchen, die ein Kopftuch tragen, werden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, zum Beispiel vom Vereinssport und von Turnieren. Und den Mädchen, welche unter Zwang eine Kopfbedeckung tragen, ist das Verbot keine Hilfe. Denn sie müssen an religiöse Schulen wechseln oder verlassen das Land. Und bei den genannten verbesserten Schulabschlüssen müsste eigentlich mituntersucht werden, warum sich die Leistungen verbessern. Ist es, weil die Mädchen mehr lernen und sich mehr zutrauen, oder weil ihnen ohne Kopftuch automatisch mehr zugetraut wird?

Lehrerinnen wiederum sind der Neutralität der Schule verpflichtet. Das gehört zu ihrem Berufsauftrag. Und, das mag für Sie vielleicht unvorstellbar sein, aber auch mit einem Kopftuch kann und wird wertefrei unterrichtet. Wir können gerne eine Grundsatzdebatte über religiöse Symbole bei Lehrpersonen führen, aber dann sprechen wir über sämtliche religiösen Symbole – Ungleichbehandlung nach Geschlecht und Religion ist diskriminierend und Sie behaupten doch, genau dagegen etwas tun zu wollen, liebe Motionär:innen.

Was die Alternative Linke an dieser Motion ebenfalls stört, ist, dass wieder einmal über Menschen geredet wird, anstatt mit ihnen. Floskeln wie «Vielfach nicht freiwillig getragen» oder das mantraartige Repetieren der Worte Diskriminierung und Unterdrückung zeigen, dass der Austausch mit Muslim:innen fehlt. Denn Zwang widerspiegelt nicht das islamische Ideal und wird von vielen muslimischen Fachpersonen, Seelsorgenden und Gemeinschaften klar abgelehnt. Die Angst vor Benachteiligung in unserer Gesellschaft bewegt sogar viele Eltern dazu, ihren Töchtern vom Tragen eines Kopftuchs abzuraten oder es ihnen gar zu verbieten. Ja, das ist eine Realität. Wer bei uns ein Kopftuch trägt, ist mutig und nimmt Diskriminierung in Kauf. Vergessen Sie das bitte nicht. 

Geschätzte Anwesende, dieses Verbot trifft die Falschen. Wer wirklich etwas gegen Zwang und Unterdrückung tun möchte, stärkt Beratungsstellen, Schulleitungen, Lehrpersonen und Sozialarbeitende, setzt sich ein für Integration und Bildung und unterstützt die muslimische Gemeinschaft, die mit ihren Mitgliedern genau diese Themen anspricht und diskutiert. 

Die Alternative Linke wünscht sich für Zürich eine Gesellschaft, in welcher niemand diskriminiert oder ausgeschlossen wird. Eine Gesellschaft, in welcher Vielfalt offen gelebt und akzeptiert wird. Eine Gesellschaft, die in all ihren Facetten scheinen darf. 

Diese Motion ist handwerklich schlecht gemacht. Allein schon der Titel ist irreführend, zudem vermischt sie verschiedene Themen wild und ohne Logik miteinander. Diese Motion schürt Vorurteile und Stereotypisierungen. Die Alternative Linke lehnt sie mit Überzeugung ab. 

Votum von AL-Kantonsrätin und Regierungsratskandidatin Nicole Wyss vom 31.8.2026.

Bild: Nathan Cima via unsplash