Die Demokratischen Jurist*innen Zürich (DJZ) haben gemeinsam mit der AL und weiteren Organisationen und Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde gegen eine Teilrevision des Zürcher Polizeigesetzes eingereicht. Die Gesetzesrevision schafft weitreichende Möglichkeiten zur präventiven Massenüberwachung. Künftig könnte die Polizei selbst ohne konkreten Straftatverdacht enorme Mengen persönlicher Daten über die Bevölkerung sammeln und automatisiert auswerten.
Die Beschwerdeführenden erachten die angefochtene Gesetzesänderung als klar grund- und menschenrechtswidrig. Besonders problematisch sind die weit gefassten Befugnisse zur Informationsbeschaffung im virtuellen Raum sowie der Einsatz «intelligenter» Analysesysteme. Letztere bergen erhebliche Risiken für die Bildung von Persönlichkeitsprofilen, Fehlzuordnungen, intransparente Entscheidfindung und diskriminierende Effekte.
Auch den automatisierten Datenaustausch im sogenannten Abrufverfahren lehnen die Beschwerdeführenden ab. Künftig könnten Polizeibehörden automatisiert auf Daten anderer Behörden und Kantone zugreifen, ohne dass vorgängig geprüft wird, ob der Zugriff tatsächlich notwendig und verhältnismässig ist. Davon betroffen sind auch hochsensible Informationen wie biometrische Daten, Daten von Opfern oder Daten über fürsorgerische Unterbringungen. Solche Informationen dürfen bei Routinekontrollen oder in Bagatellfällen nicht automatisch abrufbar sein. Bei einem Datenaustausch im Abrufverfahren müsste klar geregelt sein, wer zu welchen Zwecken auf welche Daten zugreifen darf und wie diese Daten weiterverwendet werden dürfen. Das neue Gesetz regelt diese Fragen nicht und bietet keinen ausreichenden Schutz vor Datenmissbrauch.
Die AL beteiligt sich an der eingereichten Beschwerde.
Mediemitteilung der DJZ vom 24. August 2026
Bild: Tobias Tullius via unsplash.com