«Ein Lohn zum Leben – ein Leben in Würde»

Erklärung der Kantonsratsfraktionen von AL, SP und Grünen zum Bundesgerichtsurteil über die Mindestlohnreglungen der Städte Zürich und Winterthur.

Das Bundesgericht hat Ende Mai klipp und klar entschieden: die Mindestlohnregelungen für die Städte Zürich und Winterthur sind gültig. Die Begründung des Bundesgerichts in Kurzform: Die Gemeindeautonomie gilt auch für die beiden Städte; die kommunalen Mindestlohnregelungen sind mit kantonalem Recht wie auch mit den kantonalen Regelungen zur Sozialhilfe vereinbar; Mindestlohnregelungen sind ein wirksames Mittel im Kampf gegen Erwerbsarmut und entspricht auch dem in der Bundesverfassung enthaltenen Sozialziel, wonach Erwerbstätige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollten. Fazit: Gemeinden sind legitimiert, Mindestlohnregelungen einzuführen, um die Situation von sogenannten Working Poor zu verbessern, also von voll erwerbstätigen Menschen in Tieflohnbranchen, von denen viele bisher auf zusätzliche staatliche Sozialhilfe angewiesen waren.  

Die Städte Zürich und Winterthur können nun die Mindestlohnregelungen in Kraft setzen. Gemäss Schätzungen können in den Städten Zürich und Winterthur rund 20‘000 bis 30‘000 erwerbstätige Menschen nicht von ihrem Lohn leben und sind auf zusätzliche Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. Diese Menschen arbeiten hauptsächlich in der Gastronomie, in der Reinigung, in Coiffeursalons sowie in Tankstellenshops, viele haben einen Migrationshintergrund. 

Mit dem Entscheid hat das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil für die Schweiz gefällt. In der Schweiz gibt es keinen landesweit gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden Mindestlöhne einführen. In den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Jura, Neuenburg und Tessin sowie in der Stadt Luzern gibt es einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, im Kanton Waadt wurde gestern ein Verfassungsartikel für einen Mindestlohn angenommen. Im Kanton Wallis und in drei Städten (Bern, Biel und Schaffhausen) laufen aktuell Volksinitiativen zur Einführung eines Mindestlohns.

Seit Jahren kämpfen die bürgerlichen Parteien gegen Working Poor und sie gehen bei jeder Gelegenheit gegen demokratisch beschlossene Mindestlöhne vor. Im Sommer 2023 sagten rund 70 Prozent Zürcher*innen und 65 Prozent Winterthurer*innen Ja zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes. Kurz darauf blockierten der Gewerbeverband der Stadt Zürich und die Handelskammer in Winterthur die Umsetzung der Volksentscheide mit juristischen Mitteln. Im vergangenen Jahr sagte der Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes in einer Anhörung der Wirtschaftskommission, dass ein «rein existenzsichernder Lohn» nicht die Aufgabe der Arbeitgeber sei. Man könne von der Wirtschaft nicht verlangen, dass sie Existenzsicherung betreibe, da müsse schlussendlich die Sozialhilfe einspringen. 

Aktuell findet am 19. Juni im Nationalrat die Schlussabstimmung über eine Vorlage statt, die kantonale und lokale Mindestlohnregelungen aushebeln kann. So sollen die Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV mit AVE) in jedem Fall Vorrang haben vor den kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen – auch wenn die GAV-Löhne niedriger sind als die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne. Sollte die Vorlage eine Mehrheit finden, ist das Referendum dagegen so gut wie sicher. 

In der Vernehmlassung hat sich der Zürcher Regierungsrat klar gegen diese Vorlage ausgesprochen. Er begründete seine ablehnende Haltung wie die Mehrheit der Kantone: Die staatspolitische und rechtsstaatliche Sicht und damit die Sicherstellung der Souveränität der Kantone im Rahmen der gegebenen Kompetenzregelungen sei

höher zu gewichten. Wir erwarten darum, dass sich der Regierungsrat in Bundesbern gegen die Übersteuerung von Mindestlöhnen einsetzen wird.

Löhne müssen zum Leben reichen. Wie das Bundesgericht mit seinem eben veröffentlichten Urteil bestätigt, ist dieses Ziel in der Kantonsverfassung des Kantons Zürich wie auch in der Bundesverfassung festgeschrieben. Daran sollte sich ein demokratischer Rechtsstaat und eine Gesellschaft halten.

Erklärung der Kantonsratsfraktionen von AL, SP und Grünen vom 15.6.2026 

(Bild: Toon Lambrechts via unsplash.com)