Die Arbeitsgruppe ‘Wohnen & Planung’ der Alternativen Linken (AL) hat sich intensiv mit der vom 18. März bis zum 1. Juni 2026 öffentlich aufgelegten Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) auseinandergesetzt und dazu eine Reihe von Einwendungen verfasst. Die Vorlage ist sehr umfangreich und hochkomplex und die Einwendungsfrist war zu kurz für eine umfassende Analyse. Die Milizpolitik ist materiell überfordert. Eine echte Bürger-Partizipation und eine vertiefte Diskussion in den Quartieren zu den weitreichenden Auswirkungen haben nicht stattgefunden.
Für mehr preisgünstigen Wohnraum gemäss § 49b PBG
Aus Sicht der AL muss die BZO-Revision maximal darauf angelegt sein, den Anteil preisgünstiger Wohnungen in dauerhafter Kostenmiete zu steigern und das wohnpolitische Drittelsziel zu erreichen. Hier besteht klar Nachbesserungsbedarf. Statt 75%, wie im BZO-Entwurf vorgeschlagen, müssen 100% der zusätzlich erlaubten baulichen Ausnützung als preisgünstiger Wohnraum in Sinne von § 49b PBG realisiert werden. Die Berechnungen im Erläuterungsbericht zeigen klar, dass auch bei 100%-Ausschöpfung die Ertragsreduktion in einem wirtschaftlich absolut vertretbaren Rahmen liegt; zudem profitieren die Investoren von enormen Einsparungen bei der Mehrwertabgabe, die sich um mehr als drei Viertel reduziert. Die AL verlangt in ihrer Eingabe, dass anhand der zurzeit im Gemeinderat pendenten AL-Initiative „Hier leben, hier wohnen, hier bleiben“ ein Vorentscheid zum Ausmass des preisgünstigen Wohnraums – 100% oder 75% der Mehrausnützung – gefällt wird, bevor der Stadtrat den überarbeiteten BZO-Entwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Soziale Aspekte nicht berücksichtigt
Die AL kritisiert, dass den sozialen Auswirkungen der Revision keine Beachtung geschenkt wird. Die einzelnen Aufzonungsgebiete sollen anhand der sozialräumlichen Aspekte – Einkommensverhältnisse, Verdrängungseffekte, Mietzinsentwicklung – überprüft und allenfalls angepasst werden. Die vorhandenen Analysen zum sozialräumlichen Monitoring müssen zwingend in die Güterabwägung einbezogen werden. Das gilt namentlich für die im kommunalen Richtplan von 2021 identifizierten Gebiete mit Konflikten zwischen geplanter Verdichtung und sozialem Status der Anwohner:innen.
Auf die Aufzonung von stark durchgrünten und kleinmassstäblich bebauten Gebieten in Zürich Nord und Zürich West soll verzichtet werden. Um die bestehenden Ausnützungsreserven zu aktivieren, sind stattdessen Entwicklungsplanungen einzuleiten und dafür gezielte städtebau- und sozialverträgliche Verdichtungsstrategien festzulegen.
Kritisch hält die AL fest, dass der BZO-Entwurf primär starke Anreize für Ersatzneubau setzt und keine nennenswerten Anreize für Weiterbauen, Anbauen und Aufstocken im Bestand enthält, was aus sozialen Gründen unerwünscht ist und den klimapolitischen Vorgaben widerspricht.
Kontakt: Christian Häberli, AL-Gemeinderat, 079 590 13 69
Medienmitteilung der AL vom 2.6.2026