Stägeli uf, Stägeli ab

Der Güterbahnhof Zürich ist ein Areal mit reicher Geschichte. Kulturelle Nutzungen, die weit über das Quartier hinaus Bedeutung haben, sind in akuter Gefahr

Für das Gebiet Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ) und die Hallen des ehemaligen Güterbahnhofs liegt ein kantonaler Gestaltungsplan vor. Im Baubereich I steht heute das PJZ. Der Gestaltungsplan – unter Federführung des Kantons – verlangt, dass bis zur Realisierung des Baubereichs II eine öffentliche Fusswegverbindung (Treppenaufgang Güterstrasse. Hardbrücke) provisorisch zu gestalten ist, später dann definitiv. 

Für die Realisierung sollen die noch bestehenden Hallen des Güterbahnhofs abgerissen und die heutige Nutzung vorzeitig beendet werden. Pläne für die langfristige Nutzung des nördlichen Teils des PJZ-Areals existieren nach wie vor keine. Trotzdem halten die kantonale Baudirektion als Grundeigentümerin sowie die Stadt Zürich als Baubewilligungsbehörde stur am Bau der provisorischen Treppe fest. Vor rund zwei Wochen hat der Kanton ein Submissionsverfahren für den Treppenaufgang gestartet. Daraus geht hervor, dass auf dem Areal des Güterbahnhofs weit mehr Eingriffe und Abbruch bestehender Bausubstanz geplant sind, als für die Realisierung eines solchen Treppenaufgangs notwendig wären. Alternative Planungsvarianten, mit Erhalt der Hallen, stehen nicht zur Auswahl.

Langjährige Zwischennutzung akut gefährdet

Der Kanton ignoriert mit dem Abbruch der Hallen die auf dem Areal langjährig etablierten Nutzungen und konkrete Interessen für eine Weiterentwicklung im Bestand. Der Regierungsrat handelt voreilig und stellt die bisherigen Nutzenden ohne Not auf die Strasse. Dies nur, weil ein sicherer, provisorischer Aufgang bei gleichzeitigem Erhalt der Halle mit einem baulichen und finanziellen Aufwand verbunden wäre und Ausweichmöglichkeiten den Blick über den Tellerrand bedingen würden. Die bis 2027 laufenden Zwischennutzungen sind damit akut gefährdet. Nachhaltige, tragfähige Lösungen liegen nicht vor – die Evaluation von Ausweichmöglichkeiten würde halt einen Blick über den Tellerrand hinaus bedingen. Auch ein angemeldetes Bedürfnis der Kantonsschule Wiedikon für eine kreative Nutzung der Hallen wird in den Wind geschlagen und anstelle dessen eine Verpachtung für ein neues kommerzielles Gastroprojekt verfolgt.

Stadtentwicklung in Schieflage

Der Güterbahnhof steht exemplarisch für eine unkreative und auf kommerzielle Nutzung ausgerichtete Stadtentwicklung, die an vielen Orten nach dem gleichen Muster funktioniert. Bestehende und funktionierende Nutzungen geraten unter Druck, intakte Bausubstanz wird abgerissen und die Bevölkerung nicht wirksam einbezogen. Die Stadt hält beim Güterbahnhof an einem Projekt fest, das den Abbruch der bestehenden Hallen vorsieht, obwohl zentrale Fragen ungeklärt sind. Die städtische- (und kantonale) Planung integriert bestehende Nutzungen nicht, sondern verdrängt sie systematisch. Räume für Kultur, niederschwellige Angebote und neue Ideen verschwinden, ohne dass ein Ersatz geschaffen wird. Die Planung wird einzig entlang staatlicher Vorstellungen verfolgt. Eine solche Stadtentwicklung ist weder nachhaltig noch sozial verantwortbar.

Das «Gremium», das über Nacht Velostreifen abräumt

Erlass und Abänderung des kantonalen Gestaltungsplans und des geplanten Treppenbaus fallen in die Zuständigkeit der kantonalen Baudirektion. Das Gremium, das über Nacht Velostreifen wie jenen am Neumühlequai abräumt, sitzt am Hebel. – Dennoch kann der Stadtrat sich nicht aus der Affäre ziehen: Das Amt für Baubewilligungen hatte dem entsprechenden Abänderungsgesuch zur erteilten Bewilligung für den Bau des PJZ zugestimmt und dadurch die Bedrohung der Hallen ohne Not in Kauf genommen.

Der Zürcher Stadtrat ist nun erneut gefordert, sich mit allen möglichen Mitteln gegen die Pläne des Kantons zu stellen! Zwei Hallen können nicht wie ein Velostreifen über Nacht abgeräumt werden. Stadtrat Daniel Leupi hat noch Zeit, gemeinsam mit seinem Parteikollegen Martin Neukom eine Verlängerung der Zwischennutzungen sicherzustellen. Dazu wurde der Stadtrat bereits vor sechs Jahren mit einem AL-Vorstoss bemüht. Auch eine Übernahme der Hallen durch die Stadt wäre eine Lösungsmöglichkeit. Der Güterbahnhof bietet die Chance, ein Areal aus dem Bestand heraus zu entwickeln, kulturelle Nutzungen zu sichern und neue Räume zu schaffen. Das aktuelle Vorgehen stellt nichts anderes als staatlich geförderte Gentrifizierung dar!

Der Beitrag erschien am 17.4.2026 im P.S. 15 – 26, S. 10.