SVP-Ständerätin Esther Friedli fordert euphemistisch die «Anpassung der Mindest- Franchise» – im Klartext ihre Erhöhung – und künftig weitere automatische Erhöhungen, wenn die Kostenselbstbeteiligung unter eine Schwelle sinkt. Sie begründet es damit, dass bei den «Massnahmen zur Senkung der Gesundheitskosten» auch die Versicherten mit einer «vermehrten Eigenverantwortung» zur Kasse gebeten werden müssen. Seit der Implementierung des KVG 1996 werden Franchisen erhoben und seither in zwei Schritten, letztmals 2004, «angepasst». «Eine Erhöhung der Mindestfranchise ist daher angezeigt …» folgert daraus Frau Friedli. Durch «vermehrte Eigenverantwortung» sollen die Gesundheitskosten gesenkt werden! Nützt das überhaupt? Nein, nach den bisherigen Franchisenerhöhungen sanken die Kosten schliesslich auch nicht!
Eine Erhöhung der Mindestfranchise wird deshalb (wie schon bisher!) weder einen Einfluss auf die Gesundheitskosten noch auf die Prämienhöhe haben.
55% der Grundversicherten haben schon heute eine höhere Franchise gewählt und sind deshalb von der Erhöhung der Mindestfranchise gar nicht betroffen. Zahlen müssen einzig behandlungsbedürftige-, von chronischen Krankheiten Betroffene, sowie die allermeisten älteren Menschen. Die Motion 24.3636 von Frau Friedli trifft damit ausschliesslich Jene, welche keine Chance haben durch «vermehrte Eigenverantwortung» die 100 Franken zu vermeiden. Sie müssen mehr zahlen, weil sie kränker sind!
Die Erhöhung der Mindestfranchise ist deshalb in höchstem Masse unsolidarisch.
Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist eines der wichtigsten Menschenrechte. Die Finanzierung sollte in zivilisierten Gesellschaften solidarisch, basierend auf Einkommen und Vermögen erhoben werden. Mit Kopfprämien, sinnlosen Selbstbeteiligungen und dem lückenhaften Leistungskatalog hat die Schweiz schon jetzt die unsozialste Finanzierung der Gesundheitskosten weit und breit. Reicht das noch nicht?
Eine Erhöhung der Mindestfranchise ist deshalb aus Sicht der Menschenrechte schlicht und einfach unzivilisiert, mit anderen Worten: barbarisch!
Fazit:
Die AL lehnt aus den erwähnten Gründen die Ergänzung des KVG-Artikels 64 Abs. 3 gemäss der Motion 24.3636 vehement ab. Sie wird sich an einem allfälligen Referendum im Rahmen ihrer Kräfte beteiligen – sowohl beim Unterschriften sammeln wie auch im Abstimmungskampf.