BZO: Aufzonungen und preisgünstiger Wohnraum als Gretchenfrage

Eine erste Einschätzung der BZO-Revision von Gemeinderat Christian Häberli.

Da die Detailpläne und der Erläuterungsbericht zur BZO-Revision erst im Laufe des Tages aufgeschaltet werden, kommt die Alternative Liste nach einer summarischen Durchsicht der bisher vorliegenden Unterlagen zu folgender vorläufiger Einschätzung:

Aufzonungen: die soziale Schicksalsfrage

Die soziale Schicksalsfrage der Revision sind die geplanten Aufzonungen. In welchen Gebieten soll wie viel zusätzliche Nutzung erlaubt werden und wie viel preisgünstiger Wohnraum wird dafür eingefordert, um der Verdrängung langjähriger und oftmals einkommensschwacher Bewohner:innen entgegenzuwirken? Zwar verzichtet der Stadtrat in verschiedenen im Siedlungsrichtplan für eine Verdichtung vorgesehenen Gebieten auf Zonenanpassungen. Allerdings scheint dieser Verzicht eher technokratisch-städtebaulich als sozialpolitisch motiviert. Dafür soll in einzelnen Gebieten offenbar gleich um 2 Geschosse aufgezont werden. Bedenkt man, dass in diesen Gebieten schon nach geltender BZO gegenüber dem Bestand mehr als doppelt so dicht gebaut werden kann, wird hier neu eine Verdrei- und Vervierfachung ermöglicht. 

Preisgünstiger Wohnraum: AL fordert Grundsatzentscheid

Angesichts einer damit drohenden Ersatzneubau-Explosion wirkt die Vorgabe des Stadtrats für preisgünstigen Wohnraum reichlich halbherzig. Statt wie bisher 50% wird neu 75% der planerischen Mehrausnützung als preisgünstiger Wohnraum im Sinne von §49b PBG eingefordert. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Im Sinne ihrer Umsetzungs-Initiative fordert die AL jedoch weiterhin 100% der Mehrausnützung als preisgünstigen Wohnraum. Bevor der Stadtrat den BZO-Entwurf bereinigt und dem Parlament vorlegt, sollen Gemeinderat und allenfalls die Stimmbevölkerung über die Umsetzungs-Initiative der AL entscheiden und in dieser Frage einen Grundsatzentscheid fällen.

Wichtige Impulse für Stadtbild, Freiraum und Begrünung

Die AL begrüsst die Bestrebung, öffentliche Freiräume in der BZO zu sichern. Allerdings gilt es bei der näheren Betrachtung zu klären, ob es sich um echte Freiräume zur vielfältigen, selbstbestimmten Nutzung handelt oder einfach um Grünraum in Form von durchorganisierten Parkanlagen. 

Unabdingbar sind für die AL auch die konkreten Vorgaben zur Grundstücksbegrünung als Beitrag zur Anpassung an die Klimaänderung. Damit Kronenfläche und Wurzelraum für grosse Bäume gesteigert werden können, sind für die AL entsprechende Vorgaben für die Unterbauung von zentraler Bedeutung.

Erfreulich ist auch, dass zum ersten Mal die Ortsbildschutz-Vorgaben des ISOS umfassend geprüft und einbezogen werden sollen. Ob dies in genügendem Umfang geschehen ist, kann erst die Detailprüfung zeigen.

AL schaltet sich in die BZO-Diskussion ein

Die AL wird den BZO-Entwurf intensiv analysieren und hat dazu bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine detaillierte Einwendung einreichen wird. Beabsichtigt sind auch Informations- und Diskussionsveranstaltungen in betroffenen Quartieren.

Möchtest Du bei der AL-Diskussion über den BZO-Entwurf mitmachen? Dann melde Dich bei sekretariat@al-zh.ch.

Medienmitteilung vom 18.3.2026