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Rosengartentunnel: Blankocheck für den Kanton

Anfang Februar hat der Kantonsrat das Spezialgesetz Rosengartentunnel und -tram zu Ende beraten. Die bürgerliche Mehrheit hat sich mit ihren Anträgen durchgesetzt. Die Schlussabstimmung ist am 25. März, Änderungen bei den Mehrheiten gibt es keine mehr. Am 23. März wird dagegen demonstriert.

19. März 2019 von Judith Stofer

Nach der Kantonsratsdebatte sind zumindest die Eckwerte des neuen Spezialgesetzes Rosengartentunnel und -tram klar. Der Kanton erhält die Kompetenz, zwei getrennte zweispurige Tunnelröhren zwischen Buchegg- und Wipkingerplatz zu bauen (mit einer Schlaufe durch den Käferberg). Zwischen Hirschwiesenstrasse und Bucheggplatz baut er einen zweispurigen Tunnel mit einem Mittelstreifen (faktisch sind das drei Spuren). Diese Tunnels brauchen Ein- und Ausfahrtsportale. Es gibt deren drei: beim Wipkingerplatz, Bucheggplatz und Irchel. Die Bucheggstrasse zwischen Irchelpark und Bucheggplatz bleibt voraussichtlich weiterhin als Hauptverkehrstrasse mit überkommunaler Bedeutung im Richtplan eingetragen. Der kleine Abschnitt zwischen Nordstrasse und Bucheggplatz wird zur Gemeindestrasse abklassiert. Mit dem Spezialgesetz erhält der Kanton zudem die Kompetenz, zwischen Albisriederplatz und Milchbuck eine durchgängige Tramverbindung zu bauen. Das ganze Projekt kostet, Stand heute, 1,1 Milliarden Franken.

Keine gesetzliche Plafonierung

Die rot-grüne Minderheit des Kantonsrats unterlag mit ihren Anträgen, die eine Redimensionierung des Strassenprojekts zur Folge gehabt hätten. So wird im Gesetz keine Tages-Höchstgrenze von 56’000 Fahrten für den motorisierten Individualverkehr verankert. So wird nicht der ganze Abschnitt zwischen Wipkinger- und Bucheggplatz zu einer Gemeindestrasse abklassiert und die zusätzliche Mittelspur zwischen Hirschwiesenstrasse und Bucheggplatz bleibt im Gesetz. Die bürgerliche Mehrheit im Rat kannte, wie schon beim Wassergesetz (Teilprivatisierung Trinkwasser), keine Gnade. Nur dank dem klaren Nein der Bevölkerung wurde das schädliche Wassergesetz schlussendlich gestoppt.

Projekt im Planungsstadium

Das Referendum gegen dieses neue Gesetz ist bereits angekündigt. Kommt es zustande, werden wir diesen Herbst darüber befinden. Im Herbst können wir aber nur Ja oder Nein zu einem Projekt sagen, das sich erst im Planungsstadium befindet. Sagen wir Ja, geben wir dem Kanton einen Blankocheck. Ich bezweifle sehr, dass der Kanton dieses Projekt im Sinne der direkt betroffenen Bevölkerung und der ganzen Stadtbevölkerung umsetzen wird. Hat er sich doch in der Vergangenheit als Fürsprecher des Autoverkehrs jeweils mit Händen und Füssen gegen Verbesserungen an der Rosengartenstrasse gewehrt.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL, Kreise 6 und 10

Referendumsbogen für die Unterschriftensammlung

Stellungnahme Stadtrat Zürich zum Projekt nach der Kantonratsdebatte (AL-Interpellation GR 2018/514)

Kategorie: Verkehr

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