Bundesrat stellt klar: es geht um Pauschalsteuer, sonst nichts
Diese vom welschen Pauschalsteuer-Lobbyisten Philippe Kenel lancierte „Interpretation“ ist haltlos und verleumderisch. Das hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in der Arena deutsch und deutlich gesagt: es geht einzig und allein um ein Sonderprivileg für eine kleine Gruppe, die anders besteuert wird als alle andern. Und das steht auch so in der Botschaft des Bundesrats zur Initiative:
„Es stellt sich die Frage nach der Bedeutung des ersten Satzes des neuen Artikels 127 Absatz 2bis BV: «Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig».
Artikel 127 Absatz 2 BV regelt die Grundsätze der Besteuerung. (…) Den zentralen Grundsatz bildet das Leistungsfähigkeitsprinzip, das besagt, dass die Steuerpflichtigen nach Massgabe der ihnen zustehenden Mittel gleichmässig belastet werden müssen; die Steuerbelastung der einzelnen Steuerpflichtigen muss sich nach den ihnen zur Verfügung stehenden Wirtschaftsgütern und den persönlichen Verhältnissen richten.
Dem ersten Satz des Initiativtexts kommt demnach keine über Artikel 127 Absatz 2 BV bzw. das Gleichbehandlungsgebot gemäss Artikel 8 BV hinausgehende Bedeutung zu.“
Steuerabzüge sind keine Privilegien
Steuerabzüge, die allen Steuerpflichtigen zustehen, sind keine Privilegien, sondern sind und bleiben Steuerabzüge. Unsere Gegner beziehen sich in ihrer Pseudo-Argumentation stets auf eine Studie der eidg. Steuerverwaltung vom Februar 2011 über die rund 40 Abzugsmöglichkeiten, die bei den Steuern zugelassen sind. Die Studie trägt bezeichnenderweise den Titel: „Welche Steuervergünstigungen gibt es beim Bund?“. In der ganzen Studie taucht der Begriff „Steuerprivileg“ kein einziges Mal auf.
Über Steuerabzüge wird weiter gestritten werden
Beim überwiegenden Teil der darin analysierten Abzüge handelt es sich im Grund um Abzüge, die zugelassen werden, um gerade der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (z.B. Kosten für auswärtige Verpflegung, für Arbeitsweg, für Zwangsabgaben wie Krankenkasse etc.etc.). Ein Teil der Abzüge sind vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeführt worden, um bestimmte in der Verfassung erwähnte Ziele steuertechnisch zu fördern: so etwa Abzüge zur Förderung des Wohneigentums (Unterhaltskosten, Hypozins), zur Förderung des Umweltschutzes (Abzüge für energetische Massnahmen bei Liegenschaften) oder zur Förderung der Selbstvorsorge (Abzüge für Säule 3a). Über die Zulassung und die Höhe und Ausgestaltung der einzelnen Abzüge wurde und wird zwischen den Parteien und Interessengruppen stets heftig gestritten. Z.B. über die Höhe des Pendlerabzugs für Erwerbstätige, der mit der am 9. Februar 2014 angenommenen FABI-Vorlage für die Bundessteuer auf 3‘000 Franken beschränkt worden ist. An der Tatsache, dass regelmässig über all diese Abzüge politische Kontroversen stattfinden, ändert unsere Pauschalsteuer-Initiative nicht das Geringste. Sie will einzig und allein das stossende Sonderbesteuerungs-Privileg für ausländische Superreiche beseitigen. Über die Zulassung von neuen und alten Abzugsmöglichkeiten wird auch nach der Annahme unserer Initiative weiterhin wie bisher im National- und Ständerat gestritten werden.
P.S. Dass derart verleumderische Behauptungen auch noch dank massiver Unterstützung mit Steuergeldern einzelner Bonzengemeinden wie Gstaad, St. Moritz und Crans-Montana verbreitet werden können, zeigt die ganze Verkommenheit der Gegen-Kampagne.
Propaganda-Lüge Nr. 3: Die Mär von Arbeitsplätzen, Spenden und Konsumausgaben