- Kein Pauschalsteuer-Tourismus mehr möglich: Im Kanton Zürich sind zwar knapp die Hälfte der Pauschalbesteuerten weggezogen, aber nur 15% ins Ausland. Wird die Pauschalsteuer schweizweit abgeschafft, entfällt die Möglichkeit, in einen anderen Kanton auszuweichen. Damit stellt sich für die Betroffenen die Frage: in der Schweiz bleiben oder das Land verlassen? Bei dieser Güterabwägung kommen andere als steuerpolitische Erwägungen ins Spiel, namentlich die Rechtssicherheit, die Lebensqualität und der funktionierende service public in unserem Land.
- Rentner werden kaum wegziehen: In Zürich waren knapp zwei Drittel der Pauschalbesteuerten jünger als 65 Jahre und damit vergleichsweise mobil. In den beiden welschen Pauschalsteuer-Hochburgen Waadt und Wallis, wo die Hälfte aller Pauschalbesteuerten leben, sind dagegen zwei Drittel resp. 85 Prozent Rentnerinnen und Rentner. Sie werden nur wenig geneigt sein, zu zügeln.Mit steigendem Alter gewinnt namentlich die Frage einer optimalen Gesundheitsversorgung an Gewicht. Oft leben ihre Kinder und Enkel hier. Merke: Auch Pauschalbesteuerte sind nicht alle homines oeconomici…
- Genf und Waadt mit Zürich vergleichbar: Sicher hat es in Genf und der Waadt deutlich mehr Pauschalbesteuerte als in Zürich vor der Abschaffung. Von der wirtschaftlichen Dynamik her ist jedoch das Bassin Lémanique als Boom-Region absolut mit Zürich vergleichbar. Auch wenn es zu Wegzügen kommt: die freiwerdenden Häuser und Wohnungen werden – wie im Kanton Zürich – von gutsituierten Neuzuzügern belegt werden, die ordentlich Steuern zahlen.
- Franzosen haben wenig Alternativen: Weit über 2‘000 – mehr als ein Drittel aller Pauschalbesteuerten in der Schweiz – sind Franzosen. Die zahlreichen Älteren unter ihnen sind nicht nur wegen der Pauschalsteuer, sondern mindestens ebensosehr wegen der fehlenden oder sehr geringen Erbschaftssteuer in die Schweiz gekommen. In Genf fallen für direkte Nachkommen geringe 6 Prozent, in der Waadt 3.5 Prozent und im Wallis gar keine Erbschaftssteuern an. Für diese Steuerflüchtigen kommt eine Rückkehr in die Steuerhölle Frankreich nicht infrage: dort werden den Erben in direkter Linie ab einer halben Million Nachlass 30 – 45 Prozent abgeknöpft. Monaco – wo überhaupt keine Einkommenssteuern anfallen – ist für sie tabu, weil Frankreich in einem Staatsvertrag von 1962 vereinbart hat, dass alle Franzosen, die neu nach Monaco ziehen, weiterhin in Frankreich steuerpflichtig bleiben. London kommt für die meisten aus sprachlichen und kulturellen Gründen nicht infrage. Auch das immer wieder genannte Belgien ist für ältere vermögende Franzosen alles andere als eine valable Alternative: ab einem Vermögen von einer halben Million Euro fällt dort für direkte Nachfahren eine Erbschaftssteuer von 30%, für entfernte Verwandte gar von 65 – 80% an.
- Pauschalsteuer in Bern wenig bedeutend: Eine besonders hysterische Kampagne führen unsere Gegner im Kanton Bern. Tatsache ist, dass die Pauschalbesteuerung in Bern keine grössere Bedeutung hat als im Kanton Zürich vor der Abschaffung. Im Kanton Zürich gab es 201 Pauschalbesteuerte, die mit 25.8 Mio Franken 0.2% der kantonalen Steuereinnahmen beisteuerten. Im Kanton Bern sind es aktuell 211 Personen, die 20.4 Mio Franken oder unbedeutende 0.25% der Steuereinnahmen generieren.
Zahlen zu den Mehreinnahmen nach Abschaffung in Zürich und Schaffhausen