Genf: Steuer-Deal und „Tax Ruling“ mit 5-Jahres-Festpreis-Garantie
Wie die Pauschalbesteuerung konkret funktioniert, ist ein mittleres Staatsgeheimnis. Dank einer kantonalen Initiative wurde in Genf der Schleier etwas gelüftet; alle folgenden Informationen stammen aus den öffentlich zugänglichen Kommissionsunterlagen. Dort füllt der Pauschalsteuer-Profiteur auf einem simplen A4-Blatt eine „Convention“ (Vereinbarung) aus mit folgendem Inhalt (Übersetzung N.S.):
„Ich als Unterzeichnende/-r beantrage (…) besteuert zu werden auf der Grundlage eines jährlichen Aufwands von
CHF [hier wird der gewünschte Betrag eingesetzt]
Ich bin einverstanden, dass der oben festgelegte jährliche Aufwand jedes Jahr auf Grundlage der Entwicklung des Konsumentenpreisindexes (…) angepasst wird.
(…)
Die oben festgelegte Besteuerung tritt in Kraft ab dem Steuerjahr
für die Steuerjahre bis
unter Vorbehalt von Gesetzesänderungen.
Sie kann verlängert werden sofern die tatsächlichen Voraussetzungen weiterhin bestehen und eine Weiterführung rechtlich möglich ist.“
Unterzeichnet wird die „convention“ vom Pauschalsteuerpflichtigen und vom Direktor und Vizedirektor der Genfer Steuerverwaltung für natürliche Personen. Im Gegensatz zu einer normalen Steuererklärung, die nur vom Pflichtigen unterschrieben wird, liegt hier dank der Unterschrift von beiden Seiten eine vertragsähnliche Regelung vor. Im Fachjargon nennt man das ein „Tax Ruling“. Wie der Vertreter der Steuerverwaltung in der Kommission ausführte, wird die Vereinbarung in der Regel für 5 Jahre fest abgeschlossen.
„Kontrollrechnung“: reine Augenwischerei
Natürlich wird dann jedes Jahr, wie es das Gesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz vorschreiben, pro Forma eine sogenannte „Kontrollrechnung“ vorgenommen, um festzustellen, ob das inländische Einkommen und Vermögen – namentlich aus Immobilien und Aktien von Schweizer Firmen – nicht zu einem höheren Steuerbetrag führt als das vereinbarte Pauschaleinkommen. Ergibt sich dabei ein höherer Steuerbetrag, so gilt dieser. In Kenntnis des vereinbarten Pauschaleinkommens ist es allerdings für jeden Steuer-Treuhänder ein leichtes, Einkommen und Vermögen des Pauschalbesteuerten so zu strukturieren, dass dieser Fall nicht eintritt. Tatsächlich werden in Genf nach Aussagen der Steuerverwaltung auch bloss „rund siebzig“ von 700 Pauschalbesteuerten aufgrund der „Kontrollrechnung“ besteuert (das sind auch die einzigen, die einen Hauch von Vermögenssteuer bezahlen…). Mit anderen Worten: 9 von 10 Pauschalbesteuerten werden auf Basis der Standardformel – steuerbares Einkommen = 5- resp. neu 7-facher Mietwert ihrer Wohnung oder ihres Hauses – besteuert. Und das mit Mehrjahres-Garantie.
Pauschalbesteuertes SVP-Mitglied pocht auf Einhaltung seines Steuer-Deals
In den anderen Kantonen dürfte die Praxis nicht viel anders sein. Wie die Rundschau vom 19. November enthüllte, kann man in Nidwalden sogar zu einem solchen „Tax Ruling“ inkl. 5-jähriger Aufenthaltsbewilligung kommen, ohne überhaupt wirklich im Kanton zu wohnen. Aufschlussreich in dieser Hinsicht auch der pauschalbesteuerte, mindestens 200 Millionen schwere Südafrikaner Tom Lines in der vom SVP-Scharfmacher Andreas Glarner regierten Gemeinde Oberwil-Lieli. Das eingeschriebene SVP-Mitglied (!) Lines outet sich in der Aargauer Zeitung und fordert nach dem Motto „pacta sunt servanda“:
„Ich habe mit der Schweiz für die Pauschalbesteuerung einen Vertrag geschlossen. Die Frage ist, ob das Land sein Versprechen halten kann. Es geht doch nicht, dass nun die Pauschalbesteuerung ganz abgeschafft wird. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Vertrag mit ihrer Bank für ihr Haus – da können Sie auch nicht hingehen und den einfach auflösen. (…) Es geht mir nicht ums Geld bei der Pauschalsteuer, es geht mir ums Prinzip. Verträge müssen eingehalten werden, wenn die Schweiz ihr Wort mir gegenüber bricht, lasse ich mir das nicht bieten.“ (AZ 21. November 2014)
P.S. Der stramme SVP-Pauschalbesteuerte brüstet sich, „Hunderttausende von Franken“ an Steuern zu bezahlen. Damit dürfte es nicht allzuweit her sein: die Pauschalbesteuerten im Kanton Aargau verzeichneten 2010 bei der direkten Bundessteuer hinter den notorischen Dumping-Kantonen Freiburg und Wallis im Schnitt mit 213‘980.- das drittniedrigste deklarierte Pauschaleinkommen der Schweiz. Und 2012 lieferten alle 16 Aargauer Pauschalbesteuerten gerade mal 1.47 Mio Franken Steuern an Bund, Kanton und Gemeinden ab…
Pauschalsteuer-Formular Genf (PDF)
Pauschalsteuer-Formular Genf (JPG)
Multimillonär kämpft für seine Steuerpauschale (Aargauer Zeitung 21. November 2014)