Die AL steht für ein öffentliches und unentgeltliches Bildungssystem ein: Bildung ist ein Menschenrecht, der Zugang zu Bildung muss für alle offen stehen.
Für die AL steht die Chancengerechtigkeit im Zentrum einer guten Bildungspolitik. Ziel von Bildung muss sein, alle hier lebenden Menschen zur Partizipation in Gesellschaft, Kultur und Politik zu befähigen.
Die AL wendet sich entschieden gegen Sparbemühungen im Bildungsbereich. So bebsichtigt der Kanton Zürich gemäss Angaben des LCH ab 2016 bis 2019 jedes Jahr insgesamt 49 Millionen Franken bei der Bildung zu sparen. Die AL unterstützt das Zürcher Manifest für die Bildung, das von allen Lehrerverbänden und Schulleitungen auf Stufe Volksschule, Berufsschule, Mittelschule, Fachhochschule und Hochschule getragen wird, siehe
www.tagderbildung.ch/cms/index.php/manifest
Vorschulische Betreuungsangebote
Krippen und Tagesstrukturen sind ein wichtiger Teil der Sozialisierung. Sie helfen mit, Kinder zu fördern und das Bildungsniveau der Kinder auch aus weniger begüterten Familien erheblich zu steigern. Voraussetzung dafür ist gut ausgebildetes und entlohntes Personal. Familienergänzende Betreuungsangebote sollen für alle zugänglich und bezahlbar sein. Die AL hat im Juli 2014 die kantonale Initiative «Bezahlbare Kinderbetreuung für alle» eingereicht. Die Initiative forderte die Einführung eines kantonalen Betreuungsfonds (ähnlich dem Berufsbildungsfonds). Aus diesem Betreuungsfonds werden Gemeinden bei der Bereitstellung des Angebots an familienergänzender Betreuung und Tagesstrukturen für Vorschul- und Schulkinder unterstützt. Die AL fordert zudem die flächendeckende Einführung freiwilliger Vorkindergartenjahre, ähnlich wie dies bereits der Kanton Tessin praktiziert.
Volksschule
Ziele der Volksschulreform sind eine «Volksschule für alle», Chancengleichheit, eine hohe Unterrichtsqualität und gute Lehr-/Lernbedingungen für LehrerInnen und SchülerInnen.
Grundsätzlich fordert die AL ein durchlässiges Schulsystem. Es muss für SchülerInnen vermehrt möglich sein, in ihrem eigenen Tempo vorwärts zu gehen. Die AL ist dagegen, dass in der Volksschule selektioniert wird: Alle Kinder und Jugendlichen sollen dieselbe Schule besuchen, Sonderschulen und Langzeitgymnasien gilt es langfristig aufzulösen. Im Zentrum der Volksschule stehen Kinder und Jugendliche, welche miteinander und voneinander lernen sollen.
Die AL fordert:
- ein flächendeckendes, kostenloses Angebot von freiwilligen Tagesschulen im ganzen Kanton Zürich (in den Städten innerhalb von Quartierstrukturen), in einem zweiten Schritt Ausbau auf gebundene Tagesschulen. In der Stadt Zürich läuft zurzeit das Projekt «Tagesschulen light», an dem sich sieben Schulen beteiligen. Wichtig bei gebundenen Tagesschulen ist u.a., dass Eltern ihre Kinder gleichwohl vom Mittagessen abmelden können;
- Einführung eines einheitlichen Oberstufensystems mit Integration des Langzeitgymnasiums, welches den Bedürfnissen der Einzelnen gerecht wird
- die Überarbeitung des Lehrplans 21. Der LP 21 ist nach wie vor überfrachtet. Er müsste dahingehend überarbeitet werden, damit tatsächlich alle bzw. die meisten Schülerinnen innerhalb von 80% der Unterrichtszeit die geforderten Ziele erreichen können. Der Bildungsrat hat entschieden, den Lehrplan 21 im Kindergarten und in den ersten fünf Primarklassen auf das Schuljahr 2018/2019 einzuführen. Im Frühling 2016 findet die Vernehmlassung zu Inhalt und neuer Lektionentafel statt;
- keine einseitige Fokussierung auf Kompetenzen. Die Gefahr der einseitigen Auslegung des Unterrichts auf die Erfüllung von Kompetenzraster sollte im Laufe der Projektarbeiten des Kantons 2015-16 geklärt werden;
- eine gute Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl durch Berufsberatungen, Schnupperlehren sowie früher Einbezug der Eltern in die Berufswahl, speziell auch im Hinblick auf weniger qualifizierte SchülerInnen;
- Weiterführung der kostengünstigen Berufsvorbereitungsjahre und Integrationsangebote.
Schulpflegen und -kommissionen
Die AL steht hinter dem System der Schulpflege in der Volksschule sowie der Schulkommissionen im Bereich Sek II. Die Argumente: Die vom Volk gewählten Schulpflege- und Kommissionsmitglieder garantieren eine von der Verwaltung unabhängige Aufsicht. Sie sind deshalb eher bereit, bei Missständen einzugreifen. Die AL widersetzt sich Bestrebungen, die Anzahl Mitglieder der Schulpflegen und -kommissionen zu reduzieren und / oder deren Aufgabenbereiche einzuschränken.
Berufsbildung
Die AL setzt sich für einen unbeschränkten Zugang zum dualen Bildungssystem ein. Unabhängig von der schulischen Leistungsfähigkeit soll ein nachhaltiger Einstieg ins Berufsleben und eine berufliche Weiterbildung nach der Erstausbildung für alle möglich sein.
Die AL fordert:
- Lehrmeister sollen das Potential von jungen Menschen nicht allein aufgrund von Schulnoten beurteilen, sogenannte soft Skills wie Gewissenhaftigkeit und Einsatzbereitschaft sind ebenso zu berücksichtigen wie schulische Leistungen;
- Berufliche Weiterbildung oder Umschulung müssen finanziell erschwinglich bleiben;
- Die Ausbildungsgebühren für ausserbetriebliche Kurse sollten Kleinbetriebe nicht mehr belasten;
- keine Überfrachtung des Kurrikulums der Berufswahlschulen durch akademischen Füllstoff, im Zentrum soll die Praxisorientierung stehen;
- Einfacher Zugang zur Berufsmaturität;
- Internationale Anerkennung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse;
- Eintrittsschwellen zur höherer beruflichen Bildung (z.B. Höhere Fachschulen und Fachhochschulen) müssen niedrig gehalten werden;
- Gute Löhne während, aber vor allem auch nach der Lehre sind zentral.
Mittelschulen
- Die Beibehaltung der aktuellen MittelschülerInnen-Quote (liegt zur Zeit bei rund 20% – 30%, je nach Region) ist so lange sinnvoll, wie das Duale System eine hohe Durchlässigkeit zu Weiterbildungen und Fachhochschulen gewährleistet. Es sollte geklärt werden, ob die Maturitätsquoten nachfrageseitig, d.h. seitens der SchülerInnen, welche eine gymnasiale Ausbildung bevorzugen, gesteuert werden oder angebotsseitig (politisch gewollte Höhe des Angebotes an Ausbildungsplätzen), gesteuert werden.
- Die Lehr- und Lernformen sollten den neuen Lehrplänen angepasst werden. Zudem sollten Weiterbildungen eingefordert werden, und die Schulentwicklung ebenso wie in der Volksschule vorangetrieben werden;
- Die Langzeitgymnasien übernehmen einen Teil der Volksschule und fördern damit eine einseitige Separation. Sie sind deshalb aufzulösen bzw. in Kurzzeitgymnasien umzuwandeln.
Fachhochschulen / Hochschulen
- Die Tendenz zum «Abspulen» der Bachelor-Lehrgänge führt zur Unselbständigkeit der AbsolventInnen. Es sollte dringend mehr Raum für eigene Projektarbeiten, Zeit zur kritischen Reflexion und zum Nachdenken eingeführt werden; dafür braucht es mehr Interaktion im Studium und mehr interdisziplinäres Arbeiten;
- Der Inhalt eines Studiengangs sollte StudieneinsteigerInnen frühzeitig erklärt werden, so dass der Unterschied zum Mittelschulstoff erkennbar wird und eventuellen Fehlentscheiden bzgl. Studienwahl entgegengewirkt werden kann;
- Die Studiengebühren sollten weiterhin tief gehalten, das Stipendienwesen ausgebaut werden.
- Der unbeschränkte Zugang aller Maturanden/Maturandinnen zum Studium soll erhalten bleiben. Der Numerus Clausus für Medizinstudierende muss aufgehoben werden. Es dürfen in anderen Studiengängen keine ähnlichen Auswahlsysteme eingeführt werden. Auch die Zulassung zu Masterstudiengängen darf auf keinen Fall eingeschränkt werden: Wer einen Bachelor an einer Schweizer Universität oder ETH erworben hat, muss angenommen werden. Eine Regulierung der Studierendenzahlen über Gebühren lehnt die AL kategorisch ab;
- Die Mitbestimmung sowohl der Studierenden wie auch des Mittelbaus muss ausgebaut werden;
- Einige Versprechen aus der Bologna-Reform wurden nicht eingelöst: Es ist beispielsweise eher schwieriger geworden, an einer anderen Einrichtung zu studieren. Mobilität ist für Studierende und Dozierende wichtig und muss deshalb gefördert werden;
- Der Mittelbau an der Universität steht unter hohem Druck und Arbeitsbelastung: Die Anstellung ist oft zeitlich beschränkt, der Publikationsdruck und die Lehrtätigkeit behindern die (eigene) Forschungstätigkeit. Die Entlöhnung muss eine problemlose Lebenserhaltung ermöglichen. Auch die Zeit, welche für die Ausarbeitung der Dissertation eingesetzt wird, muss in jedem Fall entlohnt werden;
- Es braucht unbedingt mehr fest angestelltes wissenschaftliches Personal ohne eigenen Lehrstuhl.
Höhere Berufsbildung
Wir fordern, dass der Staat (Kanton und Bund) resp. die Wirtschaft die branchenbezogenen Berufsbildungsfonds in der Grund- und Weiterbildung ausbauen, damit auch die höhere Berufsbildung unterstützt wird. Zudem sollten die Eintrittsschwellen zur höheren beruflichen Bildung, also zu höheren Fachschulen und Fachhochschulen, niedrig gehalten werden. Die berufliche Weiterbildung oder Umschulung muss finanziell erschwinglichbleiben. Ausserdem kann die Attraktivität der Berufsbildung nur gesteigert werden, wenn die berufliche Weiterbildung (Höhere Fachschule) dem Fachhochschulabschluss gleichgestellt wird (professional BA äquivalent BA FH). Dies sollte mittels einer Passerelle ermöglicht werden, ähnlich wie die Ergänzungsprüfung «Berufsmaturität – universitäre Hochschulen».
Stipendien
Das Stipendienwesen des Kantons Zürich gehört zu den geizigsten in der Schweiz, das heisst, der Kanton Zürich hat eine sehr tiefe Stipendienquote (Anteil der mit Stipendien unterstützten Personen in der Gesamtbevölkerung). Die Stipendienquote betrug 2012 0,31 Prozent und war damit nur halb so gross wie der schweizerische Durchschnitt von 0,61 Prozent. Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Stipendienquote 1,1 Prozent.
Die vom Kantonsrat im Frühling 2015 verabschiedete Stipendienreform geht in die richtige Richtung. Erfreulich ist, dass mit der Reform rund 600 Personen mehr Ausbildungsbeiträge erhalten. Die AL begrüsst es sehr, dass künftig auch das Brückenjahr zwischen Volksschule und Berufsbildung stipendienberechtigt sein wird. Ebenfalls begrüsst die AL, dass die Vorbereitungskurse auf die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen stipendienberechtigt sein werden.
Auch nach der Umsetzung der längst fälligen Stipendienreform, die das bis anhin komplizierte, intransparente und ungerechte Stipendienwesen im Kanton Zürich verbessert, braucht es weitere Verbesserungen – und zwar in finanzieller Hinsicht. Bildung ist ein wichtiges Gut, der Zugang zur Bildung muss für alle gesellschaftlichen Schichten offen sein, unabhängig vom Portemonnaie der Eltern. Entweder müsste der Zugang zur Bildung im Kanton Zürich kostenlos sein oder dann muss die Stipendienquote massiv erhöht werden.