Aktuell können alle Ärzt*innen, welche über eine kantonale Praxisbewilligung verfügen sowie sämtliche SpitälerDie Spitäler, ursprünglich kirchlich betriebenen Siechenhäuser, wurden im letzten Jahrhundert vom Staat übernommen. In den beiden ersten Jahrzehnten nach dem Millennium wuchs der Privatisierungsdruck.... ihre ambulant erbrachten Leistungen den KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... in Rechnung stellen. So will das der Vertrags- bzw. Kontrahierungszwang. Die KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... möchten jedoch erreichen, dass dieser Zwang aufgehoben wird, um selbst mit von ihnen ausgewählten ärztlichen Leistungserbringer*innen Verträge abschliessen zu können. Damit wollen sie Kosten sparen, indem die kostengünstigsten Leistungserbringer*innen selektioniert würden. Die Selektionskriterien sind sehr intransparent und fördern die Willkür. Diese Ermächtigung der KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... zur Zulassung von Ärzt*innen an ihre Geldtöpfe ist kritisch zu sehen, weil nicht jeder billige Arzt auch ein guter Arzt ist und somit die Behandlungsqualität unter dieser Massnahme leiden könnte.
Die AL lehnt deshalb die Aufhebung des Vertragszwangs kategorisch ab.