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AL Gesundheitsgruppe

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Versicherungsvertragsgesetz

Das über hundert Jahr alte VVG regelt alle Privatversicherungen, von den Lebens- über alle Haftpflicht-, Sach- und medizinischen Zusatzversicherungen für

  • Stationäre Leistungen (Halbprivat- und Privatversicherung)
  • Pflegeleistungen sowie gewisse Medikamente
  • Komplementärmedizin
  • Zahnmedizin, etc.

Grundlage sind Versicherungsverträge, welchen beide Vertragsparteien zustimmen müssen, d.h. die Versicherung muss sich für beide Parteien finanziell lohnen, was für Ältere und/oder bereits kranke Menschen aus Sicht der Versicherer nicht zutrifft. Zusatzversicherungen gehören nicht zu den Sozialversicherungen, wie die OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... More und UVGIm Rahmen des UVG werden Leistungen erbracht für Ereignisse, welche die Unfallkriterien gemäss Art. 4 des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) erfüllen. Ein Unfall... More und widerspiegeln eine Zweiklassen-Medizin von Reichen und Armen.

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