Für die obligatorische Unfallversicherung sind zu gleichen, gesetzlich festgelegten Bedingungen verschiedene private, gewinnorientierte Versicherungsgesellschaften zuständig sowie, für rund 50 % der obligatorisch Versicherten (RAV sowie traditionell v.a. Industrie und Bau), die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA, wo auch die Militärversicherung angegliedert ist. Die SUVA wird von einer tripartiten Direktion aus Staat, Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen (Gewerkschaften) ziemlich effizient geleitet und wird nur selten politisch angegriffen.