Die Spitäler, ursprünglich kirchlich betriebenen Siechenhäuser, wurden im letzten Jahrhundert vom Staat übernommen. In den beiden ersten Jahrzehnten nach dem Millennium wuchs der Privatisierungsdruck. Dem Widerstand der Bevölkerung ist es zu verdanken, dass es den Deregulierer*innen bisher nur gelang, öffentlich-private Zwitterkonstrukte durch die Volksabstimmungen zu bringen – zwar ohne Gewinnausschüttungen aber eben auch ohne demokratische Aufsicht. Die freie Marktwirtschaft schädigt das Spitalwesen nachhaltig.
Die AL bekämpft die Versuche seitens der Politik, öffentliche Spitäler zu privatisieren.
Nebst den öffentlichen Spitälern gibt es auch Privatspitäler. Sie sind klar gewinnorientiert. Auch Privatspitäler können sich auf die kantonalen Spitallisten setzen lassen (sog. Listenspitäler), wenn sie sich verpflichten, auch Grundversicherte stationär zu behandeln. Listenspitäler erhalten im Rahmen der SwissDRGStationäre Spitalaufenthalte in der Akutsomatik werden seit dem Inkrafttreten des neuen Spitalfinanzierungsgesetzes am 1.1.2012 mit Fallpauschalen namens SwissDRG vergütet. DRG heisst Diagnosis Related Groups,... die gleichen Kantonsbeiträge wie die öffentlichen Spitäler und sollten damit grundsätzlich ebenfalls einer strengen kantonalen Aufsicht unterstehen. Privatkliniken, welche nicht auf der Spitalliste stehen, erhalten keine kantonalen Beiträge und müssen mit den KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... spezielle Verträge aushandeln über die Höhe der Entschädigungen im Rahmen der OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... (sog. Vertragsspitäler).