Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... versichern zu lassen. Es besteht eine freie Wahl der Krankenkasse und die Kasse ist verpflichtet, sämtliche Interessent*innen aufzunehmen, welche in ihrem Tätigkeitsgebiet wohnhaft sind. Ein Wechsel der Krankenkasse ist nur per 1. Januar des Folgejahres möglich.
Die OKP schützt die Versicherten bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Der Leistungsumfang ist für sämtliche Versicherten identisch und wird in der Krankenpflege-LeistungsverordnungIn der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind. Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen... (KLVIn der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind. Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen...) geregelt. Die OKP wird finanziert über die KrankenkassenprämienSie unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und oft auch zwischen Stadt, Agglo und Land, nicht aber gemäss Einkommen und Vermögen. Kinder bis 18..., welche sämtliche Versicherten als einkommensunabhängige Kopfprämie zu entrichten haben sowie durch SelbstbeteiligungenEs gibt zweierlei obligatorische Selbstbeteiligungen: Die ersten 300 Franken pro Kalenderjahr heissen Franchise. Für die Kosten zwischen 300 und 7'300 Franken, also für die... seitens der Versicherten Mehr Details unter KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten...).