Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt den Zugang von «Mitteln und Gegenständen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen....). Bei der MiGeL geht es um vieles, vom Verbandsmaterial über die Hüftprothese bis zum Herzschrittmacher.
Eine Verordnungsrevision auf Bundesebene vereinfacht seit Kurzem die Vergütung von Pflegematerial der MiGeL. Diese ist nicht mehr abhängig davon, welche Person das Material effektiv verwendet: Es wird nun auch Patienten bezahlt, welche zuhause professionell (Spitex) oder privat gepflegt werden.
Änderungen von bestehenden MiGeL-Positionen, wie Neuaufnahme oder Streichung von Positionen der MiGeL können interessierte Personen schriftlich beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen. Die Anträge werden durch diese Stelle bearbeitet und der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) vorgelegt, welche wiederum eine Empfehlung an das EDI abgibt. Das EDI entscheidet schliesslich über die Mutation der Position.