Zahnarztleistungen, Seh- und Hörhilfen sowie nicht-ärztliche Psychotherapie werden aktuell nicht, oder nur in Spezialfällen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen....) übernommen. Dies stellt vor allem für Arme eine erhebliche Belastung für die Haushaltskasse, oder gar eine Schranke im Zugang zu diesen Leistungen dar.
Die AL fordert deshalb eine Übernahme dieser Leistungen von der OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.....
Der Bund definiert, welche Leistungen (Untersuchungen, Behandlungen, Arzneimittel, Laboranalysen etc.) von der OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... übernommen werden. Grundsätzlich werden alle Untersuchungen und Behandlungen von Ärzt*innen und Chiropraktiker*innen von der OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... bezahlt. Ausnahmen sind in der Krankenpflege-LeistungsverordnungIn der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind. Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen... (KLVIn der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind. Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen...), aufgeführt. Übrige, also nicht-ärztliche Leistungen sind in abschliessenden Positivlisten geregelt. Nur die, auf entsprechenden Listen aufgeführten Leistungen werden von der OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... bezahlt. Die meisten Leistungen von Gesundheitsfachpersonen wie z.B. Physiotherapeut*innen, Ergotherapeuten*innen, Pflegefachpersonen, Logopäd*innen etc. werden von der OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... übernommen, insofern sie von Ärzt*innen verordnet sind.
Dazu gehören auch Zahnarztleistungen, Seh- und Hörhilfen. Die Vergütung von zahnmedizinischen Leistungen (siehe KLVIn der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird geregelt, welche medizinischen Leistungen im Rahmen der OKP obligatorisch zu vergüten sind. Die Vergütungspflicht diverser medizinischer Leistungen im Rahmen...) sowie Seh- und Hörhilfen (siehe Mittel und GegenständelisteDie Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt den Zugang von «Mitteln und Gegenständen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Bei der MiGeL geht es um vieles, vom..., kurz MiGeLDie Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt den Zugang von «Mitteln und Gegenständen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Bei der MiGeL geht es um vieles, vom...) gemäss diesen Positivlisten ist aber beschränkt auf wenige spezifische Fälle. In schweren Fällen wird zwar auch ein Teil von den Sozialversicherungen übernommen, z.B. pauschal CHF 630.- pro Hörgerät für Personen, die Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen. Die Kosten für ein «normales Loch im Zahn» oder eine altersbedingte Sehschwäche werden aber nicht vergütet, obwohl ein Zahnarztbesuch oder eine Brille bekanntlich ziemlich teuer werden können.
Die Psychotherapie durch nicht-ärztliche Psychotherapeut*innen stellt bei der OKP-Übernahme einen Spezialfall dar: Leistungen von Psychotherapeut*innen mit psychologischer Ausbildung können nach der heutigen Rechtslage nur über die obligatorische OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... abgerechnet werden, wenn diese bei einer Ärzt*in angestellt sind (Delegationsmodell). Dies ist völlig unverständlich, da viele an Hochschulen ausgebildete psychologische Psychotherapeut*innen mit entsprechender Weiterbildung eine praktisch gleichwertige Ausbildung wie Psychiater*innen haben.
Die AL fordert deshalb, dass nicht-ärztliche Psychotherapeut*innen, welche die Voraussetzungen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung gemäss BAG erfüllen, ihre erbrachten Leistungen nicht nur ohne Delegation, sondern auch ohne ärztliche Verordnung, abrechnen können.