Die Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKPDie Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Dazu haben sich alle Bewohner*innen bei einer der rund 50 vom Bund anerkannten Krankenkassen versichern zu lassen.... und die Deckung der Unfallkosten des nicht obligatorisch versicherten Teils der Bevölkerung. Sie dürfen gleichzeitig – hier gewinnorientiert! – Privat-/Zusatzversicherungen nach VVGDas über hundert Jahr alte VVG regelt alle Privatversicherungen, von den Lebens- über alle Haftpflicht-, Sach- und medizinischen Zusatzversicherungen für • Stationäre Leistungen (Halbprivat-... anbieten und tun dies leider mit oft intransparenter Mischbuchhaltung! Die Anzahl Krankenkassen sank systembedingt innert einem halben Jahrhundert von rund 800 auf 50, entsprechend wurden die grossen Player umso mächtiger. Krankenkassen finanzieren sich über KrankenkassenprämienSie unterscheiden sich von Kanton zu Kanton und oft auch zwischen Stadt, Agglo und Land, nicht aber gemäss Einkommen und Vermögen. Kinder bis 18... und Selbstbehalte ihrer Versicherten.
Die Krankenkassen müssen aktuell für 45% der stationären Kosten, sowie für 100% der Kosten für die ambulanten medizinischen Verrichtungen aufkommen, welche im Leistungskatalog des Bundes definiert sind. Dies geschieht auf der Basis von mehreren Tarifverträgen mit Leistungserbringer*innen wie der, in Revision stehende TARMEDDer TARMED-Tarif (Tarif Medical) regelt die Vergütung ambulant erbrachter ärztlicher Leistungen in Praxen und Spitälern. Er gilt nicht für Zahnärzt*innen, Laboranalysen, Hebammenleistungen, Physio- und... von 2004 oder die Mi(ttel) und Ge(genstands)L(iste) MiGeLDie Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt den Zugang von «Mitteln und Gegenständen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Bei der MiGeL geht es um vieles, vom..., die Spezialitätenliste (SL) etc. Die Krankenkassen haben (z.B.) mit der Ärzt*innengesellschaft einen Vertrag abgeschlossen, dem sich fast alle praktizierenden Ärzt*innen angeschlossen haben und müssen deshalb die Leistungen all dieser Ärzt*innen übernehmen, Vertrags- oder Kontrahierungszwang heisst das. Diesen versuchen die Krankenkassen seit jeher auszuhebeln, angeblich um Kosten einzusparen
Die AL lehnt die Aufhebung des Vertragszwanges ab, weil damit eine Rationierungsgefahr entsteht.
Krankenkassenfunktionär*innen und -lobbyist*innen sind parlamentarisch sehr präsent und beeinflussen die schweizerische Gesundheitspolitik unverhältnismässig und ohne demokratische Legitimation durch die Mitglieder ihrer Krankenkasse. Zeitweise bestand die Hälfte der ständerätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) aus Krankenkassenvertreter*innen. Anfang Jahrhundert wurden sämtliche drei Volksinitiativen für eine EinheitskrankenkasseDie Krankenkassen verursachen unnötige Kosten: Im Rahmen der Grundversicherung (OKP) müssen sie alle die genau gleiche Leistung erbringen und unterscheiden sich höchstens in der... vom Volk abgelehnt – nicht nur, aber auch dank der, durch Prämiengelder finanzierten Abstimmungskampagne des Krankenkassenverbandes «Santésuisse».
Die AL verurteilt diese undemokratische Beeinflussung der Gesundheitspolitik durch die Krankenkassenlobby aufs Schärfste.