Rund einem Drittel der Bevölkerung muss der Staat mit steuerfinanzierten individuellen Prämienverbilligungen (IPV) unter die Arme greifen, welche von der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) verwaltet werden. Der Bund steuert 7,5% der OKP-Jahreskosten (2018: 32,8 Mia.) bei. Die Kantone sollten den gleichen Beitrag beisteuern, die meisten machen das jedoch nicht. In sozialen Gemeinden meldet das Steueramt der SVA, wenn ein Individuum IPV-berechtigt wird, weil es im vergangenen Jahr die (kantonal verschiedene) Einkommensschwelle unterschritt. Die SVA bittet dann die Versicherten um Angabe der Krankenkasse für die direkte Überweisung der IPV an die Krankenkasse.
Die Mehrheit der Gemeinden benachrichtigt die Berechtigten jedoch nicht. Administrativ Unbewegliche, wie z.B. Fremdsprachige oder Leute, die einen Text zwar buchstabierend lesen aber nicht verstehen können, beantworten die Anfrage der SVA oft nicht. So bekommen Jene in nicht-benachrichtigenden Gemeinden die ihnen zustehende IPV nicht. Ausserdem hilft die IPV frühestens ein Jahr nach Eintritt der Verarmung.
Die IPV ist administrativ teuer, ein krasser Ausdruck der unsozialen Finanzierung des Gesundheitswesens und in seiner Umständlichkeit, Unvollständigkeit und Verspätung eine sozialversicherungstechnische Fehlgeburt, welche durch eine einkommensabhängige Krankenkassenprämie überflüssig würde.