Spital-Zusatzversicherte können sich im Fall einer stationären Behandlung auf der Halbprivat- oder Privatabteilung eines öffentlichen oder privaten Spitales behandeln zu lassen. Die behandelnden Ärzt*innen dürfen für die Behandlung Zusatzversicherter für die gleiche Leistung ein teilweise massiv höheres Honorar verrechnen als bei Grundversicherten. Damit steigen die Anreize, bei Zusatzversicherten vermehrt Eingriffe vorzunehmen, auch wenn diese eigentlich gar nicht notwendig wären.
Dass dies auch tatsächlich geschieht, wurde bereits durch diverse Studien belegt. Die ärztlichen Honorare werden in diesem Fall der Zusatzversicherung belastet. Da Privatversicherte immer auch OKP-versichert sind, wird der Sockelbeitrag, das sind die Fallkosten der Grundversicherung gemäss DRG, für diese unnötigen Eingriffe der Grundversicherung belastet. Grundversicherte und Steuerzahler*innen müssen deshalb die überflüssigen Eingriffe der Zusatzversicherten mitfinanzieren – mit jährlich rund 400 Mio. Franken!
Zusatzversicherungen schaffen auch die Möglichkeit, allfällige Rationierungen von Leistungen umgehen zu können, indem man sie über die Zusatzversicherung trotzdem erhalten kann.