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Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen

EFAS

Aktuell und bis am 31.12.2027 werden im ambulanten Bereich die vollen Kosten durch die Krankenversicherer getragen. Patient:innen bezahlen das mit Kopfprämien und SelbstbeteiligungenEs gibt zweierlei obligatorische Selbstbeteiligungen: Die ersten 300 Franken pro Kalenderjahr heissen Franchise. Für die Kosten zwischen 300 und 7'300 Franken, also für die... More. Im stationären Spitalbereichwerden jedoch die Kosten zwischen KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... More und Kanton aufgeteilt. Die Kantone übernehmen 55% und die KK 45% der DRG-Fallkosten. Der kantonale Anteil wird aus einkommensabhängigen Steuergeldern finanziert.

Dies setzt falsche Anreize. Sowohl für SpitälerDie Spitäler, ursprünglich kirchlich betriebenen Siechenhäuser, wurden im letzten Jahrhundert vom Staat übernommen. In den beiden ersten Jahrzehnten nach dem Millennium wuchs der Privatisierungsdruck.... More wie auch KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... More ist es finanziell attraktiver, eine ambulant durchführbare Behandlung stationär vorzunehmen, obwohl die stationäre Behandlung unter dem Strich teurer ist als eine ambulante Behandlung.

Mit einer einheitlichen, monistischen Finanzierung aller Leistungen würde diese Ungerechtigkeit des Systems beseitigt. Auf politischer Ebene wurde dies auch realisiert und so hat das Schweizer Stimmvolk im Herbst 2024 einer einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) zugestimmt. 

Nach einer mehrjährigen Übergangsfrist, beginnend am 1.1.2028, zahlen die Kantone an alle OKP-Leistungen mindestens 26.9% und die KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... More maximal 73.1%. Darin inbegriffen sind auch die Leistungen im Bereich der Langzeitpflege. Die Pflegeleistungen werden allerdings erst ab 1.1.2032 implementiert. Die Kantone überlassen den KrankenkassenDie Krankenkassen sind privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Unternehmen, deren Wurzeln ins vorletzte Jahrhundert zurückreichen. Sie sind zuständig für die OKP und die Deckung der Unfallkosten... More die Kontrolle auch der stationären Kosten. Wegfallen werden ab diesem Zeitpunkt auch die kantonalen Defizitdeckungen für SpitälerDie Spitäler, ursprünglich kirchlich betriebenen Siechenhäuser, wurden im letzten Jahrhundert vom Staat übernommen. In den beiden ersten Jahrzehnten nach dem Millennium wuchs der Privatisierungsdruck.... More und Pflegeheime. Wir befürchten, dass dies entweder zu höheren Kassenprämien und/oder einschneidenden Sparmassnahmen in den Institutionen führen wird, was Konsequenzen für das Personal und die Betreuungsqualität zur Folge haben könnte.

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