Bund
Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»
Die Volksinitiative verlangt, dass in der Schweiz niemand das Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen öffentlich zugänglichen Orten gelten. Eine Ausnahmen bilden Gotteshäuser, Sakralstätten sowie aus Gründen der Sicherheit, Gesundheit, klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums.
Die vom Egerkinger-Komitee – auch für die Anti-Minarett-Initiative verantwortlich – lancierte Initiative ist nichts anderes als Xenophobie verpackt in Pseudo-Emanzipation und vermeintlichen Sicherheitsbedenken. Hätten die Initiantinnen und Initianten wirklich Bedenken um die Sicherheit in der Schweiz, so hätten sie die Initiative nach dem Gegenvorschlag des Bundesrates zurückgezogen.
Zusätzlich liegt die Regulierung des öffentlichen Raums in der Hoheit der Kantone und Kleidervorschriften gehören nicht in unsere Verfassung.
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
Das E-ID-Gesetz ist ein unverantwortlicher Privatisierungs-Pfusch und muss unbedingt abelehnt werden.
Niggi Scherr im AL Info 4/20 – Digitalen Pass Privaten überlassen?
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (Referendum «Stop Palmöl»)
Zum ersten Mal wurde ein Referendum gegen ein Freihandelsabkommen der Schweiz ergriffen. Dies war notwendig! Das Freihandelsabkommen mit Indonesien wirbt mit Nachhaltigkeit und fairem Handel. Dahinter verbergen sich jedoch unmenschliche Arbeitsbedingungen, massive Abholzung und die Vertreibung von tausenden Kleinbäuer*innen. Das Feihandelsabkommen mit Indonesien sieht keine externe Kontrolle der Palmölindustrie vor, womit die versprochene Nachhaltigkeit nicht gewährleistet ist.
Anne-Claude Hensch Frei im AL Info 1/21 – Stop Palmöl!
Der heilige Gral: Kommentar von Dinu Gautier zum Nachhaltigkeits-Märli (WoZ 18. Februar)
Mehr dazu auf: https://stop-palmoel.ch
Kanton
Verfassung des Kantons Zürich
Die Kantonsratsfraktion der AL hatte die parlamentarische Initiative, welche zu dieser Abstimmungsvorlage geführt hat, damals abgelehnt. Fraktionspräsident Markus Bischoff erklärte im Rat auch weshalb: «Ist jetzt diese PI, ist diese Vorlage eine Schlaumeierei oder ist das nun wirklich ein gravierender staatspolitischer Skandal, in dem die Rechte mit den Füssen getreten wurden? … Um was wir hier diskutieren, ist die Bandbreite zwischen 3 und 6 Millionen Franken, die der Regierungsrat jetzt in eigener Regie verabschieden kann. Wir sind kein Bonsai-Kanton. Wir sind ein Kanton, der jedes Jahr 16 Milliarden Franken ausgibt. … Diese Lösung ist also insgesamt in etwa ein Nullsummenspiel mit der Machtverteilung. … und das Problem ist eher marginal, wenn es überhaupt ein Problem ist, da es ja nur das Verwaltungsgericht festgestellt hat. Deshalb sehen wir keinen Bedarf, jetzt die Verfassung zu ändern, und werden diese Vorlage ablehnen.»
Nun kommt die Vorlage trotzdem vors Stimmvolk und deshalb empfiehlt die AL die Annahme der Vorlage. Dies, da Auswirkungen der Verfassungsänderung zwar gering, aber doch positiv sind.
Sozialhilfegesetz (Sozialdetektive)
Argumentarium für ein NEIN (PDF)
Unterstütze auch Du unser Komitee!
Das Gesetz soll eine Grundlage dafür schaffen, dass private Anbieter*innen ohne richterlichen Beschluss und ohne klare Ausbildungsanforderungen und Kompetenzen Sozialhilfebeziehende verdeckt observieren dürfen. In einem links-grünen Komitee bilden wir gemeinsam mit den Grünen und anderen Organisationen die zweite Minderheit zu dieser Abstimmung. Anders als das bürgerliche Lager, das noch härtere Regulierungen fordert, lehnen wir den Einsatz von sogenannten Sozialdetektiv*innen klar ab!
Ihr Einsatz bedeutet einen massiven Eingriff in die verfassungsmässigen Grundrechte, stellt einen Frontalangriff auf die Sozialarbeit dar und ist angesichts der bestehenden Mittel für den Kampf gegen den unrechtmässigen Bezug von Sozialleistungen schlicht unnötig und teuer.
7 Argumente für ein NEIN:
1. Nein zum unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte: Sogenannte Sozialdetektiv*innen sollen Armutsbetroffene verdeckt in privaten Räumen wie Wohnung und Garten filmen dürfen. Das darf nicht einmal die Polizei bei der Ermittlung gegen Drogenhandel oder Steuerhinterziehung. Dass Armutsbetroffene stärker angegangen werden, ist ein Verstoss gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Die verdeckte Observation durch private Anbieter*innen ist ein massiver Eingriff in die persönliche Privatsphäre und die Würde des Menschen. Ein solcher Eingriff ist unverhältnismässig und stellt somit eine klare Verletzung der verfassungsmässigen Grundrechte dar.
2. Nein zum Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention: Gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verletzt das für private Sozialschnüffler*innen übliche Vorgehen der Überwachung durch Foto- und Videoaufnahmen die Europäische Menschenrechtskonvention ohne eine hinreichend präzise rechtliche Grundlage. Auch das neue Gesetz schafft diesen Mangel nicht ab. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz einer erneuten Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht standhalten wird. Problematisch ist insbesondere der Umstand, dass es für eine Observation keine richterliche Genehmigung braucht. Darüber hinaus fehlt im Gesetz eine klare Regelung der Verfahren zur Einsichtnahme, Aufbewahrung und Vernichtung des Observationsmaterials.
3. Nein zur willkürlichen Parallelpolizei: Staatliche Aufgaben müssen durch staatliche Institutionen wahrgenommen werden. Wir können nicht für jede Verwaltungsinstanz eine eigene private Parallelpolizei schaffen. Der unrechtmässige Bezug von Sozialleistungen ist eine Straftat, welche durch die Strafverfolgungsbehörden mit den bestehenden gesetzlichen Mitteln effektiv verfolgt werden kann. Es bestehen also bereits ausreichende Möglichkeiten für die Verfolgung von Verdachtsfällen.
4. Armutsbetroffene nicht unter Generalverdacht stellen!: «Die Stärke des Volkes misst sich am Umgang mit den Schwachen», so steht es in der Bundesverfassung. In diesem Sinne sollen Armutsbetroffene unterstützt und verhältnismässig kontrolliert, jedoch nicht schikaniert werden. Sie sind bereits heute im besonderen Masse mit sozialer und institutioneller Diskriminierung konfrontiert. Oftmals fehlen ihnen zudem die Mittel, um sich angemessen dagegen zu wehren. Die Androhung verdeckter Observationen kann für Betroffene eine enorme psychische Belastung darstellen und sie daran hindern, notwendige Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen. Dadurch verschärft sich ihre ohnehin schon prekäre Situation weiter. Folglich sind insbesondere Armutsbetroffene vor staatlicher Willkür und privaten Sozialschnüffler*innen zu schützen, welche ohne Ausbildung und Kontrolle in die Privatsphäre eindringen.
5. Nein zum Angriff auf die Sozialarbeit: Wo private Sozialschnüffler*innen zum Einsatz kommen, verdrängen sie die professionelle Sozialarbeit. Ein fataler Fehler! Ziel der Sozialhilfe ist es, mit den betroffenen Menschen einen Weg zu einer gesicherten Existenz gemeinsam zu erarbeiten. Während private Sozialschnüffler*innen auf verdeckte Stalking-Methoden setzen, agieren langjährig ausgebildete Fachleute der sozialen Arbeit auf Augenhöhe mit den Betroffenen, sind für deren Lebenswelt sensibilisiert, fördern und kontrollieren zugleich effizienter. Sie handeln gemäss ihrem öffentlichen Auftrag transparent und nicht unkontrollierbar im Verborgenen wie private Sozialschnüffler*innen.
6. Betrugsfälle, Kosten und Nutzen – ein Nullsummenspiel: Wirtschaftlich ist der Einsatz von privaten Sozialschnüffler*innen ein Nullsummenspiel. Die enormen Kosten stehen nicht im Verhältnis zu den wenigen aufgedeckten Betrugsfällen. Befürwortende Stimmen behaupten, es brauche die privaten Sozialschnüffler*innen trotzdem, um den Druck auf Sozialhilfebeziehende aufrechtzuhalten, keinen Missbrauch zu betreiben. Der Einsatz von privaten Sozialschnüffler*innen zu diesem Zweck ist aber unverhältnismässig.
7. Private Sozialschnüffler*innen sind unnötig – Das Beispiel Winterthur: Die Sozialbehörde der Stadt Winterthur beweist durch ihre Arbeit, dass der Einsatz von privaten Sozialschnüffler*innen nicht erforderlich ist. Da der Behörde schon jetzt genügend Mittel zur Aufdeckung missbräuchlicher Bezüge von Sozialhilfegeldern zur Verfügung stehen, verzichtet sie seit Jahren bewusst und ausdrücklich auf den Einsatz von sogenannten Sozialdetektiv*innen. Mit Erfolg!
A. Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» B. Gegenvorschlag des Kantonsrates Polizeigesetz (Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen)
An der Vollversammlung der AL wurde die Volksinitiative einstimmig verworfen und der Gegenvorschlag des Kantonsrates mit zwei Enthaltungen ebenfalls abgelehnt. Somit empfehlen wir 2x Nein!
Die Abstimmung geht auf einen Entscheid von AL-Stadtrat Richard Wolff zurück. 2015 ersuchte die Gemeinderatsmehrheit von AL, Grünen, SP und GLP den Stadtrat mit einem Postulat, künftig in Medienmitteilungen der Polizei auf die automatische Nennung der Nationalitäten zu verzichten, da damit Vorurteile geschürt würden. Nach sorgfältiger Prüfung änderte AL-Stadtrat RIchard Wolff die bisherige Publikationspraxis im Sinne des Postulats; die Nationalität von Tatverdächtigen wird seither den Medien nur noch auf Anfrage mitgeteilt. 2018 lancierte die SVP eine kantonale Volksinitiative, um den demokratischen Entscheid der Stadt Zürich zu übersteuern. Danach soll nicht nur die Nationalität, sondern auch ein allfälliger Migrationshintergrund genannt werden. Der weichgespülte Gegenvorschlag aus der Küche von Mario Fehr verzichtet zwar auf die Sippenhaft-Forderung nach Nennung des Migrationshintergrunds, übernimmt aber den übrigen Inhalt der SVP-Initiative.
Die Argumente gegen die Nennung von Nationalitäten sind immer noch die gleichen. Die Nationalitätennennung verhindert weder Verbrechen noch schafft sie Transparenz. Die Vorlagen führen lediglich zur Spaltung unserer Gesellschaft.
Siehe auch dazu den Blog von AL-Kantonsrätin Anne-Claude Hensch im aktuellen AL Info.
Stadt Zürich
Einhausung Schwamendingen mit Ueberlandpark, Erhöhung Investitionsbeitrag
Die AL empfiehlt die Annahme dieser Vorlage.
Schulanlage und Quartierpark Areal Thurgauerstrasse, Objektkredit
Die AL empfiehlt die Annahme dieser Vorlage.
Wohnsiedlung Letzi, Objektkredit
Die AL empfiehlt die Annahme dieser Vorlage.
Schulanlage und Quartierpark Areal Guggach, Objektkredit
Die AL empfiehlt die Annahme dieser Vorlage.