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Abstimmungsparolen für den 30. November 2025

Bund

Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz» (Service-citoyen-Initiative)

Die Service-Citoyen-Initiative will das Milizsystem stärken, indem alle jungen Erwachsenen zu einem Dienst verpflichtet werden. Mit dem Einbezug von Frauen würde sich die Arbeitsleistung praktisch verdoppeln – obwohl der Bundesrat dafür gar keinen Bedarf sieht. Im Detail bleibt die Initiative vage: Der Tatbeweis im Zivildienst dürfte bestehen bleiben, und ob auch Menschen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft verpflichtet werden, wird dem Parlament überlassen. Vor einer wirklichen Gleichstellung von Frauen und Menschen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft würde also die Pflicht zum Dienst kommen.

Die AL-Vollversammlung hat die Nein-Parole beschlossen

Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» (Zukunftsinitiative)

Die Initiative für eine Zukunft fordert eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50% auf Vermögen über 50 Millionen, um jährlich rund 6 Milliarden Franken für den ökosozialen Umbau zu generieren. Damit sollen klimafreundliches Wohnen, die Energiewende, ein günstiger ÖV und Care-Berufe finanziert werden. Ziel ist es, die Hauptprofiteure der Klimazerstörung stärker in die Verantwortung zu nehmen, anstatt die breite Bevölkerung zu belasten.

Die Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

Kampagnen-Website

Kanton

Einführungsgesetz KVG (Prämienverbilligung)

Ein langjähriges sozialpolitisches Anliegen der AL wird bei dieser Änderung des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) umgesetzt. Der Kanton Zürich muss mehr Geld für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) einsetzen, da der Kantonsanteil von 80 auf 100 Prozent des Bundesbeitrags erhöht werden soll. Die Krankenkassenprämien steigen von Jahr zu Jahr. Solange wir das unsolidarische Kopfprämien-System haben, ist die Prämienverbilligung eine wichtige Entlastung vor allem der unteren Einkommen.

Die AL-Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

Mehr dazu im Blog-Beitrag von AL-Kantonsrätin Nicole Wyss.

Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» mit Gegenvorschlag und Stichfrage
A. Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

Die Volksinitiative ist als allgemeine Anregung abgefasst. Wird sie angenommen, muss in einem zweiten Schritt ein Ausführungsgesetz erlassen werden. Die Initiative postuliert ein Grundrecht auf die Wahrung der eigenen Identität im digitalen Raum: Recht auf Vergessenwerden, Recht auf ein Offline-Leben, Recht auf Informationssicherheit und Hoheitsrecht über die eigenen Daten.

Die AL-Vollversammlung hat für die Volksinitiative die Ja-Parole beschlossen.

B. Gegenvorschlag

Der Kantonsrat hat einen auf den Kanton zugeschnittenen Gegenvorschlag – ebenfalls als allgemeine Anregung – erarbeitet, der unter anderem ein Recht auf staatliche Leistungen auf analogem Weg vorsieht (dabei jedoch Ausnahmen zulässt). Die AL-Fraktion erachtet den Gegenvorschlag ebenfalls als sinnvoll, da die allgemein gehaltene Initiative viel Bundesrecht tangiert.

Die AL-Vollversammlung hat auch den Gegenvorschlag die Ja-Parole beschlossen.

C. Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?

Die AL hat im Kantonsrat als einzige Fraktion auch die Initiative unterstützt, da diese grundsätzlich die richtigen Ideen verfolgt und eine allgemeine Anregung noch keine fertige Vorlage ist.

Die Vollversammlung gibt bei der Stichfrage der Initiative den Vorzug.

Strassengesetz (StrG)

Die Abstimmung zum Strassengesetz ist in Wirklichkeit eine Anti-Tempo 30-Abstimmung und gleichzeitig eine Attacke gegen den Föderalismus und die Eigenständigkeit der Städte in ihrer Verkehrspolitik. Die Vorlage will die Zuständigkeit über Geschwindigkeitsanordnungen auf Strassen von überkommunaler Bedeutung vollständig an den Kanton übertragen und gleichzeitig festhalten, dass abgesehen von Ausnahmefällen immer die Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren ist. Dadurch soll der politische Wille und die Souveränität der Städte Winterthur und Zürich untergraben werden, da die bürgerlichen Parteien auf städtischer Ebene mit ihren Anliegen keine Chance hätten.

Die AL-Vollversammlung hat einstimmig die Nein-Parole beschlossen.

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen für den Kanton Zürich» mit Gegenvorschlag und Stichfrage
A. Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich»

Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» will Städten und Gemeinden ermöglichen, Grundstücke bei einem Verkauf zuerst zu erwerben – um langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern und spekulative Mietzinssteigerungen zu verhindern. Das Anliegen ist breit abgestützt und trifft angesichts steigender Mieten den Nerv der Zeit.

Die Vollversammlung hat einstimmig die Ja-Parole für die Volksinitiative beschlossen.

B. Gegenvorschlag

Der Gegenvorschlag des Regierungsrats und der bürgerlichen Kantonsratsmehrheit sieht eine Verdoppelung der aktuell fast ausgeschöpften kantonalen Wohnbau-Darlehen für subventionierte Wohnungen vor. Damit werden zwei zentrale wohnpolitische Instrumente gegeneinander ausgespielt. Das Initiativkomitee hat gegen dieses Manöver Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Zudem verlangt eine von der AL initiierte und vom Gemeinderat breit unterstützte Behördeninitiative eine Verdoppelung der Wohnbausubventionen. Damit kann über dieses Anliegen separat abgestimmt werden – unabhängig vom Gegenvorschlag und vom Ausgang der Volksabstimmung.

Vor diesem Hintergrund hat die AL-Vollversammlung einstimmig die NEIN-Parole zum Gegenvorschlag beschlossen.

C. Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag angenommen werden?

Bei der Stichfrage spricht sich die AL-Vollversammlung einstimmig für «Initiative» aus.

ACHTUNG: Eine Meinungsumfrage zeigt, dass möglicherweise Initiative und Gegenvorschlag eine Mehrheit finden könnten. Dann gibt die Stichfrage den Ausschlag – unabhängig davon, welche der beiden Varianten mehr Stimmen erhalten hat. Also unbedingt “Initiative” ankreuzen!

Mehr dazu im Blog-Beitrag vom AL-Gemeinderätin und Stadtratskandidatin Tanja Maag.

Stadt Zürich

Volksinitiative «Zur Entlastung der Bevölkerung von steigenden Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)»

Die Volksinitiative der SP verlangt, dass die Stadt – zusätzlich zur kantonalen Prämienverbilligung – 60 Millionen Franken jährliche Zuschüsse an Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen ausschüttet. Die AL hatte ursprünglich mit SP und Grünen einen Gegenvorschlag mit Fokus auf Working Poor ausgearbeitet. Da die SP den gemeinsamen Gegenvorschlag, der in der Kommission eine Mehrheit erzielt hatte, in letzter Minute fallenliess, stimmen wir lediglich über die Initiative ab. Während der gescheiterte Gegenvorschlag sichergestellt hätte, dass die Kosten für Krankenkassenprämien bei Working Poor um mindestens 75% sinken, ist dies bei der Initiative nicht gegeben. Von der Initiative profitieren stark mittelständische Haushalte.

Eine Entlastung bei den Gesundheitskosten begrüsst die AL, sie steht allerdings Giesskannen-Subventionen kritisch gegenüber. Deshalb hat die Vollversammlung Stimmfreigabe beschlossen.

Privater Gestaltungsplan «Seebahn-Höfe»

Der Gestaltungsplan Seebahn-Höfe sieht im Bullinger-Quartier ein Ersatzneubauprojekt der Wohnbaugenossenschaften ABZ und BEP vor. Die Planung des Neubauprojektes begann vor rund 20 Jahren und ist, insbesondere aus ökologischen Überlegungen, nicht mehr zeitgemäss. Denn jeder Ersatzneubau rückt die Erreichung des Netto-Null-Ziels im Jahr 2040 weiter in die Ferne. Zudem sind die Gebäude aus der Zeit des «roten Zürich» ein Stück Zeitgeschichte der Arbeiter:innenbewegung der 1920er Jahre. Sie sind als Ensemble einzigartig und auch aus kultur- und bauhistorischer Sicht erhaltenswürdig.

Die AL-Vollversammlung hat fast einstimmig die Nein-Parole beschlossen.

Mehr dazu im Blog-Beitrag von Alt-Gemeinderat Patrik Maillard.

Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für die Veloinfrastruktur

Der bestehende Ausgabenrahmen («Rahmenkredit») von 120 Millionen Franken wurde 2015 als Gegenvorschlag zur «Velo-Initiative» beschlossen. Das Geld steht der Stadt zur Verfügung, um die kommunale Veloinfrastruktur zu erstellen. Die Beschränkung auf die kommunale Infrastraktur hat sich als wenig zweckdienlich erwiesen, da viele Projekte auch überkommunale, regionale Bedeutung haben. Der neue Rahmenkredit unterscheidet nicht mehr nach dieser Klassifizierung. Er berücksichtigt auch die in der Zwischenzeit dazugekommenen Vorgaben der Velorouten-Initiative (2020) und des neuen Verkehrsrichtplans (2021). Vom neuen Rahmenkredit von 350 Millionen Franken werden geschätzt 160 Millionen für die Infrastruktur auf der Strasse, 30 Millionen für Stationen und Abstellplätze, 150 Millionen für neue Brücken und Unterführungen verwendet. Der Gemeinderat muss Ausgaben aus dem Rahmenkredit von über 5 Millionen zustimmen.

Die AL-Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

Erweiterung Schulanlage Riedhof

Das Schulhaus Riedhof in Höngg ist an denkmalpflegerische Auflagen geknüpft. Es besteht ein Bedarf für mehr Schulraum. Die Planung wurde auf Grund der tiefen Geburtenraten überprüft und angepasst. Mit dem Erweiterungsbau soll Raum für 21 Primarklassen geschaffen werden. Im Bestandesbau wird dadurch Platz für Sekundarklassen freigespielt und die Schule Lachenzelg damit entlastet. Die ZM-Pavillions sollen zurückgebaut werden. Im Gemeinderat waren AL, Grüne, SP, GLP und Mitte/EVP für die Vorlage.

Die AL-Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

Ersatzneubau Wohnsiedlung Luchswiese und Betreuungsgebäude Schulanlage Luchswiesen

In dieser im Parlament unbestrittenen Vorlage geht es um einen Ersatzbau für die Wohnsiedlung Luchswiesen. Zudem soll ein Betreuungsgebäude für die Schulanlage Luchswiesen gebaut werden. Es wird ein umweltfreundlicher Bau mit modularer Holzbauweise, bei welchem 85% mehr Menschen Platz finden als im alten Bau. Dank einem Zuschuss aus dem Wohnraumfonds kann ein Drittel der Wohnungen subventioniert werden.

Die AL-Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

ELCH Familienzentren

Der Verein Elch bietet verschiedene Angebote für Familien mit Kindern im Vorschulalter in den Kreisen 11 und 12 an. Die leistungsabhängigen Beiträge wurden im Vergleich zu den Vorjahren leicht erhöht und sind nun in der Kompetenz der Stimmbevölkerung. Das Angebot des Vereins Elch ist wichtig und unterstützenswert.

Die AL-Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

Neue Bestimmungen Wahlbüro und Mehrheitswahlen

Aufgrund der Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte muss die Festlegung der Anzahl Mitglieder im Wahlbüro neu geregelt werden. Diese Festlegung kann nicht mehr wie bisher durch den Gemeinderat erfolgen. Neu soll dem Stadtrat diese Kompetenz übertragen werden. Dementsprechend müssen die Bestimmungen in der Gemeindeordnung angepasst werden.

Die AL-Vollversammlung hat die Ja-Parole beschlossen.

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