Bund
Volksinitiative «Begrenzungsinitiative»
Hier erklärt Niklaus Scherr, warum die Initiative wuchtig abgelehnt werden muss.
Jagdgesetz
Missratenes Jagdgesetz – Nein!
Am 27. September 2019 hat das Parlament das revidierte Jagdgesetz endgültig verabschiedet. Die Revision befriedigt offensichtlich niemanden vorbehaltlos. Eine nicht enden wollende Debatte und Nein-Stimmen aus allen Parteien sind Zeichen dafür. Gegen das Gesetz ist erfolgreich das Referendum ergriffen worden.
Mangelhafte Gesetzesarbeit
Eine als moderate Teilrevision gestartete Gesetzesarbeit gefährdet nach der ungenügenden Arbeit des Parlaments den Artenschutz als Ganzes und hat zu einem unausgewogenen Resultat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kommen noch mehr unter Druck. Die Gesetzesrevision zum eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus.
Besonders gravierende Punkte im missratenen Jagdgesetz
- Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
- War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
- Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
Bedrohte Tierarten – mangelhaft geschützt
Damit eine Tierart in der Schweiz gejagt werden darf, muss sie im Jagdgesetz als jagdbar erwähnt sein. Auffällig: Die Liste enthält Tierarten, die in der Schweiz bedroht sind. Die Waldschnepfe, der Feldhase und der Birkhahn sind jagdbar.
Noch immer werden in der Schweiz jedes Jahr rund 1600 Feldhasen und rund 2000 Waldschnepfen erlegt. Das Parlament hätte mit der Revision des Jagd- und Schutzgesetzes bedrohte Tierarten besser schützen müssen. Stattdessen wird der Artenschutz ausgehöhlt. Deshalb «Nein» zum neuen Jagdgesetz!
Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Vorlage segelt unter einem irreführenden Titel. Wie es dazu kam und wer von der Vorlage profitiert, im Blog “Achtung Etikettenschwindel” von Niggi Scherr.
SVP, FDP und CVP wollen die Kinderabzüge bei den direkten Bundessteuern von 6‘500 auf 10‘000 Franken pro Kind erhöhen. Dies führt zu Steuerausfällen von 370 Millionen Franken im Jahr. Was verlockend tönt und als Familienförderung verkauft wird, ist reiner Steuer-Bschiss auf dem Rücken des Mittelstandes.
Vom Kinderabzug-Bschiss profitieren fast ausschliesslich Topverdiener-Familien.Das sind nur 6% aller Haushalte: SVP, FDP und CVP betreiben so zum wiederholten Mal eine Klientelpolitik für die, die es am allerwenigsten nötig haben.
Der Mittelstand muss den Kinderabzug-Bschiss bezahlen: Dieser kostet die Allgemeinheit 370 Millionen im Jahr. Geld, das woanders fehlt. Wenn wegen der Steuerausfälle Prämienverbilligungen gestrichen und Kita-Tarife erhöht werden, sind Mittelstandsfamilien als erste betroffen.
Familien mit tiefen und mittleren Einkommen werden übergangen: Jene Familien, die dringend auf Entlastung angewiesen wären, haben nichts von dieser Vorlage. Fast die Hälfte der Familien mit unterstützungsberechtigten Kindern zahlen keine Bundessteuern, weil sie zu wenig verdienen. Sie können daher auch keine Abzüge machen.
Die Vorlage ist eine versteckte Herdprämie: Statt Kitas und damit die Gleichstellung zu fördern, zementiert die Vorlage Rollenbilder von gestern. Die Abzüge sind so gestaltet, dass innerhalb der Topverdiener-Familien vor allem Alleinverdiener-Ehepaare profitieren. Familien, bei denen beide Eltern arbeiten, können erst ab einem Bruttoeinkommen von 300’000 Franken den Maximalabzug geltend machen.
Wirksame Familienpolitik geht anders: Wie zahlen wir die steigenden Krankenkassenprämien? Wo finden wir eine bezahlbare Wohnung? Hat es noch freie Kita-Plätze? Diese Fragen beschäftigen die Familien. Wer wirksame Familienpolitik betreiben will, muss dort ansetzen und nicht Geld für nichts und wieder nichts zum Fenster hinauswerfen. So könnten mit den 370 Millionen Franken, die CVP, SVP und FDP den Topverdiener-Familien zuschanzen wollen, die Prämienverbilligungen für Kinder nahezu verdoppelt werden.
Erwerbsersatzgesetz EOG (Vaterschaftsurlaub)
Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Bundesrat und Parlamentsmehrheit wollen 6 Milliarden Franken für die Anschaffung von 40 neuen Kampfjets ausgeben. Betrieb und Unterhalt über die ganze Lebensdauer werden laut Armasuisse weitere 12 Milliarden Franken verschlingen; Experten rechnen gar mit Gesamtkosten von 24 Milliarden Franken.Eine exorbitante Ausgabe, die in anderen Bereichen der Gesellschaft sicher nützlicher wäre.
Es scheint fast ein Hohn: Obwohl das Stimmvolk 2014 gegen die Beschaffung der 3 Milliarden Franken teuren Gripen gestimmt hat, versucht es der Bundesrat erneut. Der neue Vorschlag ist sogar fast doppelt so teuer.
Am 27. September haben wir die Chance, eine weitere teure und unzeitgemässe Investition zu stoppen. Die Armee braucht keine schweren und luxuriösen Flugzeuge für ihre luftpolizeilichen Zwecke.
Die neuen Jets übersteigen die Bedürfnisse der Schweiz massiv: Unser Himmel ist sehr klein, leichte Flugzeuge reichen für luftpolizeiliche Aufgaben aus. Könnte es sein, dass der Kauf eher von der Kriegsindustrie und anderen Lobbys vorangetrieben wird?
Auch aus militärischer Sicht wirft der Kauf viele Zweifel auf. Die Chancen, dass die Schweiz angegriffen wird und wir starke Flugzeuge brauchen, um unsere Feinde abzuschiessen, sind sehr gering. Es gibt realistischere Bedrohungen, wie zum Beispiel Cyberangriffe.
Und zu guter Letzt: Wenn wir 24 Milliarden Franken ausgeben, sollten wir diese eher in Bereiche wie das Gesundheitswesen investieren. An dessen systemtragende Bedeutung wurden wir ja eben erst erinnert.
Kanton
Zusatzleistungsgesetz
https://www.fairer-ausgleich.ch/
AL-Kantonsrat Manuel Sahli: “Eine fairere Aufteilung der Kosten stärkt die Akzeptanz der Sozialleistungen und verbessert den gesellschaftlichen Zusammenhalt”.
Unterhalt von Gemeindestrassen
Faktenblatt zum Strassengesetz
Hintergrundtext von AL-Kantonsrätin Judit Stofer: Kantonale Vorlage: Änderung Strassengesetz
Die Alternative Liste sagt Ja zur Änderung des Strassengesetzes. Die Änderung ist sinnvoll und verursachergerecht: Die Gemeinden und Steuerzahlenden werden entlastet, weil künftig ein Teil der Unterhaltskosten für die Gemeindestrassen aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert wird. Der Strassenfonds, der mit den Einnahmen aus der kantonalen Verkehrsabgabe, der Mineralölsteuer sowie der Schwerverkehrsabgabe gespiesen wird, füllt sich von Jahr zu Jahr. Dem Fonds fliessen jährlich Mittel von rund 450 Millionen Franken zu. Das sind jährlich rund 100 Millionen Franken mehr, als der Kanton für den Unterhalt seiner rund 1500 Kilometer Strassen und den Bau von Strasseninfrastrukturen (da der Rosengartentunnel abgelehnt wurde, verbleiben die projektierten 400 Millionen Franken im Strassenfonds) braucht. Weil immer mehr und immer grössere Autos im Kanton zugelassen werden, spült es jährlich ein Mehr an Einnahmen in den Strassenfonds. Belief sich der Fondsbestand 2008 auf 430 Millionen Franken, waren es Anfang 2020 bereits 1,4 Milliarden Franken. Die 5400 Kilometer Gemeindestrassen im Kanton Zürich kosten jährlich rund eine halbe Milliarde Franken. Davon zahlt der motorisierte Individualverkehr nur gerade 12 Millionen, den grossen Rest begleichen alle Steuerzahler*innen. Die Gesetzänderung sieht darum vor, dass der Kanton künftig mindestens 20 Prozent der Einlagen in den Strassenfonds an die Gemeinden weitergibt. Die Verteilung dieser 20 Prozent, aktuell sind es 84 Millionen, ist simpel und einfach umsetzbar: sie bemisst sich nach der Länge der Gemeindestrassen.
Der Unterhalt von Gemeindestrassen soll mit Mitteln aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert werden. Darum sage ich Ja zur Änderung des Strassengesetzes.
Die Änderung sieht vor, dass der Kanton ein Teil der Einlagen in den Strassenfonds an die Gemeinden weitergibt. Steuerzahler*innen werden so entlastet.
Es ist sinnvoll, dass ein Teil der Einlagen in den kantonalen Strassenfonds, statt zu bunkern, an die Gemeinden für den Unterhalt ihrer Strassen fliesst.
Stadt Zürich
Privater Gestaltungsplan «Areal Hardturm – Stadion»
AL-Vorstandsmitglied Stephan Schnidrig begründet in seiner Kolumne das Nein der AL zum Gestaltungsplan Areal Hardturm-Stadion. Und Dayana Mordasini zeigt die Geschichte des Planungsdesasters Hardturm auf.
Volksinitiative «Sichere Velorouten für Zürich»
Innerhalb von 10 Jahren sollen 50km sichere und weitgehend autofreie Velorouten gebaut werden.
Andrea Leitner: Velofahren in Zürich – Theorie und Praxis
Olivia Romanelli: Zürich: Ve-Ve-Velostadt
Natalie Eberle im Landbote vom 29. August: «Mehr Platz für Menschen nicht für Blech»